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Forum / Allgemeines

Arbeitslosengeld  

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simo7katze
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19 Jahren  ago  

Guten Morgen,

mein Freund ist seit dem 1.7.05 als Grenzgänger in Luxemburg beschäftigt. Da er aber das Gefühl hat, dass er in diesem Jahr die Kündigung bekommt, hätte ich folgende Frage: Wann verfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland? Ich habe gelesen, dass man ab dem 1.2.06 innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate beitragspflichtig in Deutschland gewesen sein muss, dass man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. So habe ich es zumindestens verstanden. Bevor mein Freund nach Luxemburg ging, war er ca. 20 Jahre in Deutschland beschäftigit, aber das zählt ja dann wohl nicht mehr. Kann mir hier jemand genau sagen, am besten mit Datum, wann er sich in Deutschland arbeitslos melden muß, bevor der Anspruch verwirkt ist. Oder bekommt er Arbeitslosengeld in Luxemburg? Was passiert mit den eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen die er in Luxemburg bezahlt hat? Ich wäre dankbar für ein paar Antworten. Liebe Grüsse Alexandra


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Für Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist grundsätzlich die Arbeitsverwaltungsbehörde des Wohnsitzes zuständig. In Deutschland muss man drohende Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Ablauf des Vertrags, ...) sofort melden!

Wenn man EU-Bürger ist, in den letzten Jahren ständig am selben Wohnsitz ansässig war und ständig unselbständig beschäftigt war, sollte es keine Rolle spielen, ob man in D oder in L zuletzt gearbeitet hat (EU-Recht).

Man muss sich leidglich vom letzten Arbeitgeber bzw. von ADEM das entsprechende EU-Formular aushändigen lassen, damit man damit der dt. Agentur für Arbeit die entsprechenden Beschäftigungszeiten nachweisen kann.

Bei Schwierigkeiten kann man sich wenden an ADEM, den EURES Berater beim Arbeitsamt Trier oder an

das Forum, wie genannt unter http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1270


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simo7katze
38 Messages

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19 Jahren  ago  

Vielen Dank Meffo,

das hilft mir schon weiter. Der Vetrag ist bereits seit 31.12.05 ausgelaufen. Angeblich sollte er einen neuen Vetrag mit einer anderen Position bekommen. Dies wird aber schon seit Wochen herausgezögert. Wird denn bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes dass letzte Einkommen, also in dem Fall das Luxemburger Gehalt, als Berechnungsgrundlage genommen? So wie ich das sehe, müsste er jetzt wohl schon zum Arbeitsamt und sich suchend melden, oder? Liebe Grüsse


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Also wenn der Vertrag schonm ausgelauifen ist, ist das im GRunde schon eine verspätete Arbeitslosmeldung, bei der man eine Frist riskiert, für die man kein Geld erhält. Die Forderung lautet: Der AN muss sich beim Arbeitsamt melden, sobald er etwas von Vertragsablauf oder Kündigung ahnt.

Natürlich wird das letzte Gehalt bei der Berechnung als Basis genommen; aber nach deutschen Methoden berechnet.