Guten Morgen,
mein Freund ist seit dem 1.7.05 als Grenzgänger in Luxemburg beschäftigt. Da er aber das Gefühl hat, dass er in diesem Jahr die Kündigung bekommt, hätte ich folgende Frage: Wann verfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland? Ich habe gelesen, dass man ab dem 1.2.06 innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate beitragspflichtig in Deutschland gewesen sein muss, dass man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. So habe ich es zumindestens verstanden. Bevor mein Freund nach Luxemburg ging, war er ca. 20 Jahre in Deutschland beschäftigit, aber das zählt ja dann wohl nicht mehr. Kann mir hier jemand genau sagen, am besten mit Datum, wann er sich in Deutschland arbeitslos melden muß, bevor der Anspruch verwirkt ist. Oder bekommt er Arbeitslosengeld in Luxemburg? Was passiert mit den eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen die er in Luxemburg bezahlt hat? Ich wäre dankbar für ein paar Antworten. Liebe Grüsse Alexandra