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Forum / Allgemeines

Arbeitslosengeld  

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paul00
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20 Jahren  ago  

Hallo,

ich bin bei der Suche nach Arebeitslosengeld im Forum auf einen Bereicht gestossen: Weiß jemand ob dem tatsächlich so ist ?? Soweit mir bekannt wird das das AG aus Deutschland bezogen - arbeite in LU wohne in D - Danke im voraus

Dieser Vorschlag der EU-Kommission ist nunmehr vom Tisch!

Luxemburg hat folgenden Kompromiss erzielt:

Der Beschäftigungsstaat hat nur 5 Monate Arbeitslosengeld zu übernehmen, und zwar nur in dem Falle, dass der Arbeitslose in den letzten 2 Jahren 12 Monate in diesem Staat beschäftigt gewesen war.

Für Luxemburg gilt nicht einmal dies: Es braucht nur 3 Monate zu übernehmen. Das Restliche soll in Verhandlungen zwischen Luxemburg einerseits und Deutschland, Frankreich und Belgien andererseits geklärt werden.

Unangenehmer Nachgeschmack für Grenzgänger:

Bei der Freizügigkeit von Kapital und Arbeit wird damit in eklatanter Weise von der EU mit zweierlei Maß gemessen. Man denke nur an die Beschwerden der Luxemburger Banken über die Diskriminierung, die ihnen angeblich durch die belgische Steuergesetzgebung widerfahren sei.

Unsere letzten Beiträge zum Thema "Arbeitslosigkeit":


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Die Verwirrung ist nicht nur durch die politischen Unstimmigkeiten auf EU-Ebene entstanden, sondern auch in der zumindest ungenauen Berichterstattung darüber. Dass LU sich endlich hat breit schlagen lassen, einen Teil des Arbeitslosengelds für Grenzgänger an DE zu erstatten, heißt nicht, dass ein Grenzgänger von ADEM auch nur einen Cent bekommt. (man kann sich jedoch bei ADEM zur Vermittlung bzw. Wiedereingliederung einschreiben!) Für den simplen Grenzgänger hat sich dadurch am ganzen Verfahren grundsätzlich nichts geändert: Zuständig ist das Arbeitsamt des Wohnortes und nach dessen Spielregeln wird das Spiel gespielt.


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paul00
37 Messages

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20 Jahren  ago  

Herzlichen Dank für die klare Aussage