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Forum / Allgemeines

Arbeitslosenbezüge,Arbeitslosengeld  

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Katussa
24 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo,mein befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus. Kann ich mich gegebenenfalls auch in Luxembourg arbeitslos melden. Wohne in Trier.


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

Du kannst dich dort bei der ADEM melden, allerdings ohne Anspruch auf Bezüge. Zuständig für ALG ist das Arbeitsamt des Wohnortes, also Trier.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Einschreiben bei ADEM ist nicht unnütz, schon von wegen Info und vielleicht auch kann man eine Wiedereinstellungshilfe (Aide au Réemploi) bekommen. Man muss sich alledings bei ADEM turnusmäßig melden, sonst fliegt man aus der Datei.

Bei der Agentur für Arbeit muss man sich unverzüglich melden, sonst riskiert man Abzug!


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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19 Jahren  ago  

Zitat aus einem "Leitfaden für Grenzgänger" Version 2003 noch von der Homepage des "Arbeitsamtes":

"Der Vollständigkeit halber sei das Verfahren zur Unterstützung der Arbeitssuche in der EU erwähnt. Dieses Verfahren ist zwischen allen Mitgliedsstaaten möglich. Ein Arbeitsloser, der bereits Leistungen bei seinem Wohnortarbeitsamt bezieht, kann sich Höhe und Dauer der Leistung auf einem Vordruck E 303 bescheinigen lassen. Meldet er sich innerhalb von 7 Tagen bei einem ausländischen Arbeitsamt an und stellt sich dort der Vermittlung zur Verfügung, kann die Leistung nahtlos vom dortigen Arbeitsamt weitergewährt werden. Diese Möglichkeit besteht für maximal 3 Monate. Sind diese 3 Monate voll ausgeschöpft, ist - auch im Herkunftsland - jeglicher Anspruch erloschen. Zur Aufrechterhaltung dieses Anspruches muß daher innerhalb von drei Monaten eine Rückkehr nach Deutschland und persönliche Vorsprache beim örtlichen zuständigen Arbeitsamt erfolgen."

Ich gehe davon aus, dass dieses Verfahren heute (2006) immer noch gültig ist.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Wenn ich recht sehe, ändert das nichts am Grundsätzlichen, wie ich es zuvor dargestellt habe. Das hieße nämlich, erst nach dem ALG-Bezug aus D kann man beantragen, die Bezüge aus L zu bekommen; aber nur auf 3 Monate. Und dann evtl. wieder zurück nach D. Es wäre erst noch zu prüfen, was das im Einzelnen für Vor- und Nachteile mit sich bringt. Insbesondere ist mir nicht klar, inwieweit sich das auf die Höhe und die Dauer der Bezüge auswirkt. Aber für solche netten Fragen gibt es ja die EURES-Berater!


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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19 Jahren  ago  

Ich glaube gehört zu haben, dass nur die bescheinigte Leistung aus D dann vom ADEM weitergezahlt wird. Das wäre also kein Vorteil, wenn man sich auch so beim ADEM arbeitssuchend melden kann.

Die Kontaktaufnahme zu einem EURES-Berater wäre auf jeden Fall zu empfehlen.


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

Ich würde in diesem Fall auch zu äußerster Vorsicht raten bei einem solchen Vorgehen. Man muss nur einen kleinen Formfehler beim An- oder Abmelden begehen, und schon fühlt sich niemand mehr zuständig (sobald es um Geldleistungen geht!).


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 698 Messages

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19 Jahren  ago  

Seit wann ist es auch nur irgendwie möglich Arbeitslosengeld aus L zu beziehen? wenn der Wohnort D ist????? Eine anmeldung für jobsuche bei der ADEM ist zwar sinnvoll aber man erhält nie und nimmer eine Stellenzuweisung. Und irgendwann ist man automatisch gelöscht. Also hilft nur die Selbstinitiative. Oder??


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo Jumbo, es stimmt schon, dass es eine Möglichkeit gibt, zu sagen, ich gehe als Arbeit suchend in dieses oder jene Land der EU und nehme für eine Übergangszeit die Arbeitslosenunterstützung aus dem Heimatland mit. Am besten nachzufragen bei dem zuständigen EURES-Berater.

Dies ist aber wohl kaum die ideale Lösung für Jedermann. Vor allem sehe ich das Risiko, dass der Einstieg in den ausländischen Arbeitsmarkt scheitern kann.