Hallo,mein befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus. Kann ich mich gegebenenfalls auch in Luxembourg arbeitslos melden. Wohne in Trier.
Einschreiben bei ADEM ist nicht unnütz, schon von wegen Info und vielleicht auch kann man eine Wiedereinstellungshilfe (Aide au Réemploi) bekommen. Man muss sich alledings bei ADEM turnusmäßig melden, sonst fliegt man aus der Datei.
Bei der Agentur für Arbeit muss man sich unverzüglich melden, sonst riskiert man Abzug!
Zitat aus einem "Leitfaden für Grenzgänger" Version 2003 noch von der Homepage des "Arbeitsamtes":
"Der Vollständigkeit halber sei das Verfahren zur Unterstützung der Arbeitssuche in der EU erwähnt. Dieses Verfahren ist zwischen allen Mitgliedsstaaten möglich. Ein Arbeitsloser, der bereits Leistungen bei seinem Wohnortarbeitsamt bezieht, kann sich Höhe und Dauer der Leistung auf einem Vordruck E 303 bescheinigen lassen. Meldet er sich innerhalb von 7 Tagen bei einem ausländischen Arbeitsamt an und stellt sich dort der Vermittlung zur Verfügung, kann die Leistung nahtlos vom dortigen Arbeitsamt weitergewährt werden. Diese Möglichkeit besteht für maximal 3 Monate. Sind diese 3 Monate voll ausgeschöpft, ist - auch im Herkunftsland - jeglicher Anspruch erloschen. Zur Aufrechterhaltung dieses Anspruches muß daher innerhalb von drei Monaten eine Rückkehr nach Deutschland und persönliche Vorsprache beim örtlichen zuständigen Arbeitsamt erfolgen."
Ich gehe davon aus, dass dieses Verfahren heute (2006) immer noch gültig ist.
Wenn ich recht sehe, ändert das nichts am Grundsätzlichen, wie ich es zuvor dargestellt habe. Das hieße nämlich, erst nach dem ALG-Bezug aus D kann man beantragen, die Bezüge aus L zu bekommen; aber nur auf 3 Monate. Und dann evtl. wieder zurück nach D. Es wäre erst noch zu prüfen, was das im Einzelnen für Vor- und Nachteile mit sich bringt. Insbesondere ist mir nicht klar, inwieweit sich das auf die Höhe und die Dauer der Bezüge auswirkt. Aber für solche netten Fragen gibt es ja die EURES-Berater!
Seit wann ist es auch nur irgendwie möglich Arbeitslosengeld aus L zu beziehen? wenn der Wohnort D ist????? Eine anmeldung für jobsuche bei der ADEM ist zwar sinnvoll aber man erhält nie und nimmer eine Stellenzuweisung. Und irgendwann ist man automatisch gelöscht. Also hilft nur die Selbstinitiative. Oder??
Hallo Jumbo, es stimmt schon, dass es eine Möglichkeit gibt, zu sagen, ich gehe als Arbeit suchend in dieses oder jene Land der EU und nehme für eine Übergangszeit die Arbeitslosenunterstützung aus dem Heimatland mit. Am besten nachzufragen bei dem zuständigen EURES-Berater.
Dies ist aber wohl kaum die ideale Lösung für Jedermann. Vor allem sehe ich das Risiko, dass der Einstieg in den ausländischen Arbeitsmarkt scheitern kann.