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Forum / Allgemeines

Arbeitslos nach Elternurlaub  

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piratenjenny
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18 Jahren  ago  

Hallo, ich habe bisher Vollzeit (40 h) in Lux. (kleine Agentur, 12 Mitarbeiter) gearbeitet und befinde mich noch bis Anfang Mai im Elternurlaub (ebenfalls Vollzeit). Mein Chef hat mir nun mitgeteilt, dass er mir keine Teilzeitstelle anbieten kann/will. Vollzeit ist von meiner Seite nicht zu leisten. Wer muß/kann kündigen? Mein Chef meint ich, da ich ja keine 40 h mehr arbeiten möchte. Ich weiß, andersrum wäre besser, weiß aber nicht, ob wir uns da einig werden könnten. Bekomme ich bei eigener Kündigung in diesem Fall eine Sperrzeit vom AA? Ab wann könnte ich kündigen? Noch wärend meines Elternurlaubs (z.B. zu dessen Ende? Kündigungsfrist: 4 Wochen) oder muss ich meine Arbeit erst wieder aufnehmen und wenn ja, für wie lange? Habe gelesen, dass man eventuell das Urlaubsgeld zurück zahlen muß. Stimmt das und wie lässt sich das vermeiden? Wie verhält es sich bei einem gegenseitigen Aufhebungsvertrag? Ist es sehr schwierig, in D (Wohnland) Arbeitslosengeld zu bekommen? Gibt es da für Grenzgänger Besonderheiten, die ich beachten muß?

Vielen Dank für Eure Hilfe, Piratenjenny


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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18 Jahren  ago  

Gehe ganz schnell zur lux. Gewerkschaft bzw. werde dort Mitglied.!!!!!!!!! Du erhälst dort kompetente Hilfe und die kennen die neuesten Gesetze. Die können dich beraten. Es gibt seit 2004 einiges NEUES in Lux. !!!!!! Auf keinen Fall selbst kündigen. Dann könnte in D für eine gewisse Zeit kein Arbeitlosengeld gezahlt werden. also, auf auf, alles andere sind nur Vermutungen, die dir nicht helfen.


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luxlex
544 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo,

nach dem "alten" Gesetz kannst du tatsächlich erst nach dem Ende des Elternurlaubs kündigen, ansonsten musst du alles wieder zurückzahlen. Die Regelung gilt für alle die den Elternurlaub vor Inkrafttreten des Gesetzes ANGEFANGEN haben... Das neue Gesetz findest du hier : http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2006/2422912/2422912.pdf Ich weiss nicht wie es in D ist... aber in L bekommst du kein AG wenn du selbst kündigst, ihr einvernehmlich kündigst oder wenn du aus schwerwiegendem Grund gekündigt bekommst. Aber auch wenn man dir kündigt, musst du um AG zu erhalten effektiv dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.


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piyasa
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18 Jahren  ago  

Welche Gewerkschaft ist denn zuständig und wie wird man Mitglied? Danke Piyasa


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piratenjenny
4 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo, ja, welche Gewerkschaft wäre denn zuständig? Bin in der Werbung tätig.

In D müssen nur Unternehmen mit über 15 Mitarbeiter eine Halbtagsstelle anbieten. Das ist in Lux doch bestimmt ähnlich. Und voll würd mein AG mich ja auch nehmen. Und es ist tatsächlich so, dass ich meine Arbeit erst wieder aufnehmen muß? D.h. egal wer kündigt, für die vier Wochen bis zum Ende der Kündigungsfrist müsst ich nochmal hin?


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Anspruch auf Teilzeit gibt es in Luxembourg nicht, unabhängig von der Betriebsgrösse....


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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18 Jahren  ago  

Sorry habe erst jetzt euren Hilferuf gelesen. Gewerkschaft OGBL ist die im Land bekannsteste und für alles zuständig. DIES IST JETZT KEINE SCHLEICHWERBUNG !!!!!! Sondern nur eine Empfehlung. Also nie selbst künidgen, weil dann kein Arbeitslosengeld in D. Es erfolgt Sperre!!!!