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Forum / Allgemeines

Arbeitslos melden in D oder L ???  

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Chipie
16 Messages

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20 Jahren  ago  

Ich blick gleich nicht mehr durch. Bitte bei welchen Arbeitsamt meldet man sich Arbeitslos ? Ich bin Deutsche, in D wohnhaft und Angestellte in L !

Ich habe von vielen gehört, dass man von dem Luxemburger Arbeitsamt ein Formular bekommt, mit dem man dann nach Deutschland zum AA muss und man von dort dann Arbeitslosegeld bekommt. Nun habe ich am Dienstag gesagt bekommen ich solle mich nicht verarschen lassen, das Luxemburger Arbeitsamt wäre auch für die Grenzgänger zuständig und die würden das Arbeitslosengeld bezahlen, weil man ja auch in L gearbeitet und eingezahlt hat.

Ja was denn nun ????? Oh man, ist das denn so schwierig, das gibt es doch nicht !!!

Vielen Dank


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teufel
387 Messages

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20 Jahren  ago  

also, du musst dich dort arbeitslos melden, wo du auch wohnst, also in DE. du erhaeltst in LU ein EU-formular, mit dem du dann zum deutschen arbeitsamt gehst. Arbeitslosengeld bekommst du die ersten 3 monate ueber das deutsche arbeitsamt zum luxemburgischen satz, danach allerdings nur zum deutschen. es gab da vor nicht allzu langer zeit eine eu-entscheidung ueber arbeitslosengeld fuer grenzgaenger, da sollten glaube ich 6 monate uebergangsfrist eingefuehrt werden und lux. hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, aus ihrer sicht auch verstaendlich, fuer uns grenzgaenger eher nachteilig, da arbeitslosengeld in DE niedriger als in LU. falls ich mich in den zahlen vertan habe, bitte korrigiert mich.

es gab dazu auch schon ein paar beitraege im forum, es lohnt sich die mal duchzuschauen, um die erfahrungen anderer kennenzulernen.

gruesse, teufel


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sydney89
43 Messages

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20 Jahren  ago  

Stehe auch vor dem gleichen Problem. Habe aber in diesem Zusammenhang noch eine andere Frage. Nach wievielen Monaten Tätigkeit in Luxemburg besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ?

Danke, Sydney89


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teufel
387 Messages

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20 Jahren  ago  

in folgendem beitrag aus vorherigen diskussionen steht das genau drin, untendrunter findest du einen auszug, falls der link nicht funktioniert: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?edito_rub=&edito_id=198&forum_msg_id=983t979&forum_page=&p=edito&forum_mode=2&forum_id=#FORUM In Luxemburg muss eine Anwartschaftszeit von mindestens 26 Wochen erfüllt sein, innerhalb der letzten 12 Monate (vom Tag der Arbeitslosmeldung an gerechnet). Da EU-Bürger gleich behandelt werden sollen, ist es für die Anwartschaft egal, ob in Luxemburg oder Deutschland gearbeitet wurde. Die Zeiten werden addiert. Auf der Website des LCGB (christliche Gewerkschaft, http://www.lcgb.lu ) gibt es eine nicht autorisierte Übersetzung des entsprechenden luxemburgischen Gesetzes.

gruesse, teufel


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Zuständig ist nach wie vor das Wohnland, also für den dt. Grenzgänger D. Es gab eine Diskussion, dies zu ändern, war aber wohl nichts. ["Arbeitslosengeld aus Luxemburg?!," http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=352] Nach meinem Kenntnisstand geht auch die Ausgleichszahlung von ADEM nicht an den Grenzgänger direkt, sondern an das dt. AA. Und dem dt. Arbeitsamt fällt gewiss nicht ein, nach Luxemburger Sätzen dt. ALG zu zahlen. Sondern nach der dt. Regelung (also weniger, dafür länger). Man beachte auch den zunehmenden Druck auf ALG-Empfänger: "Arbeitslosigkeit unverzüglich melden", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=303


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sydney89
43 Messages

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20 Jahren  ago  

Vielen Dank, hat mir sehr geholfen

Sydney89


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Chipie
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20 Jahren  ago  

Vielen Dank ! Dann werde ich mich mal zum D Arbeitsamt begeben :-/


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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20 Jahren  ago  

Also aufgrund der verschiedenen Meldungen wissen wir jetzt: Für Deutsche Grenzgänger ist das Dt. Arbeitsamt zuständig mit den deutschen Sätzen und nicht mit Lux. Sätzen. (Wäre zu schön um wahr zu sein.) Einer der Berichterstatter geht nun zum Arbeitsamt nach Deutschland.

Wie geht es aber zum neuen Job?????? Der ist wichtiger , denn das Arbeitslosengeld wird nur eine gewisse Zeit gezahlt. Kommt jetzt bitte nicht mit den JOBANBIETERN, denn die machen absolut nichts.( man will nur junge Leute vermitteln, die Sprachkenntnisse reichen nicht aus oder man hat nichts anzubieten). Könnte Euch direkt einige aufzählen. So wie finde ich in Lux. bei Anwednung der Aide au réemploi einen neuen auch anderwertigen JOB? Für jeden Rat und Tat bin ich dankbar. Gruß Jumbo


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Ein todscherer Tipp ist das wohl bestimmt nicht. Aber so weit ich gesehen habe, kann auch ein Grenzgänger bei ADEM seine Bewerbung mit CV abgeben. Doch ohne Eigeninitiative geht auch hier nix. Und dann kommt es gewiss auch auf die Qualifikationen des Bewerbers und die Situation in der betreffenden Branche an.


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Im Parlament (Lux, LSAP/Weiler, CSV) ging eine Zahl rund: Bei ADEM hat ein Vermittler („placeur“) über 500 Arbeitsuchende zu betreuen. Man braucht keine große Fantasie, um sich vorzustellen, wie viel Zeit einem Vermittler übrig bleibt, sich auch noch um einen Grenzgänger zu kümmern (es sei denn, letzterer verfügt sonnenklar über Qualifikationen, die es nirgends sonst gibt!).


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ssnopy
85 Messages

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20 Jahren  ago  

ahallo, allgemein möchte ich sagen es müssen für Arbeitslosengeld oder auch Hilfe 12 Monate an einem Stckück in Luxemburg nachgewießen werden um Anspruch zu haben.Oder aber man hatmindestens 1 Tag in Deutschland vor Antragstellung gearbeitet .Für Leute die im Baubereich jedes Jahr 1-2 Monate arbeitslos sind dezimiert sich der Anspruch wenn noch Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht,da die Luxemburgerzeiten nicht angerechnet werden.Ebenso gibt es auch kein Geld vom Arbeitsamt wenn dieße vorrausetzungen nicht erfüllt sind. Ich spreche da von Erfahrung weil ich 10 Jahre mal selbständig in Deutschland war und mein Anspruch auf Arbeitslosengeld vor 2 Jahren ausgelaufen ist.In der Firma wo ich arbeite werden jedes Jahr von 18 Leuten 13 entlassen weil nich genug Winterarbeit vür alle da ist. Anfang -Ende Februar werden wir wieder eingestellt. ssnopy