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Forum / Allgemeines

Arbeitslos, Grenzgänger und E301  

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Claymore
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. der Arbeitslosigkeit in L für Grenzgänger. Ich wohne in D und bin seit 2,5 Jahre in L tätig gewesen. Vor 6 Monaten habe ich den AG gewechselt und bin ich seit kurzem ganz normal auf Probe gekündigt worden (ohne Grund). Also bin von der Arbeit freigestellt worden und Vertrag läuft erst in 3 Wochen aus. Wie siehts jetzt mit Arbeitslosengeld aus?

Ich habe zahlreiche Beträge in Forum gelsen, die schon aber etwas verältet sind. Kann mir jemand etwas näher erläutern wie ich vorzugehen habe. Bin etwas verwirrt mit diesen E301 formen. Denn mein letzter (!) AG kann hier nur die 6 Monaten bestätigen. Soll ich die E301 Form auch vor dem VORletzten AG verlangen und dann die beide Formulare in ADEM vorlegen?

Und wo sollich mich zuerst melden? in D oder in L? Also wenn ich in D zum AA gehe am Tag, wo der Vertrag ausläuft, wird es schon länger als 7-Tagefrist sein, also wg. der Freistellung von Arbeit. Nicht, dass die in AA dann etwas kürzen o.ä.

Und die letzte aber die wichtigste Frage: wer zahlt, wieviel und wie lange? Also, aus den vorherigen Diskussionen im Forum stellte sich heraus, dass ich insgesamt (!) lediglich 60% (dt.Satz) für 6 Monaten bekommen werde. Wobei die ersten 3 Monaten ADEM an AA zu 80% (lux.Satz) zahlt, wovon ich aber nur 60% ausgezahl bekomme (dt.Satz). Ist es wahr?

Kann mir jemand die Prozedere schrittweise erklären? Hat jemand Erfahrungen damit? Gib'ts hier evtl. neue Regelungen? Ich wäre sehr dankbar, denn ich blicke langsam nicht mehr durch.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Man darf wohl in Europa nicht erwarten, dass alles bis ins Kleinste geregelt ist. Luxemburg hat seine Regeln, Deutschland hat seine Regeln, und der Grenzgänger sitzt mittenzwischen, und muss sehen, wie er damit klarkommt.

Das Wichtigste, würde ich sagen, ist die Stelle, von der man Geld erhofft - also im Wohnland Deutschland. Hier wird erwartet, dass man sich umgehend, sobald man von drohender Arbeitslosigkeit erfährt, sich persönlich bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit meldet. Also dies schnellstens tun, sonst gibts Abzug - egal, ob irgendein Papier noch fehlt (muss man eben nachreichen).

Das Nächste ist ADEM. E301, http://www.adem.public.lu/forms/demandeurs/attestation_e301/cert-trav_e301.pdf

Nur der letzte Arbeitgeber soll ausfüllen. Alle weitere Fragen bei ADEM Service Maintien de l'Emploi / E 301


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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19 Jahren  ago  

Zusatzinfo: Spiel nicht mit den Prozenten herum. Du erhälst dein Arbeitslosengeld von dort wo du wohnst. Also Deutschland. Und jetzt kommt der Pferdefuß: Die Berechnung erfolgt: Bruttogehalt abzglich der "deutschen" Abzüge ( das ist mehr als in L) . Da kommen keine 80 keine 60 % raus , sondern einiges weniger. Nimm schon mal ein Taschentuch mit. ( Kein Scherz, sondern Tatsche). Ich spreche aus eigener Erfahrung. Luxemburg zahlt einem Grnzgänger keinen Cent. Ich gebe dir nur den Rat, dir schnellstens wieder einen neuen Job zu suchen. Und das ist sehr schwer. Konakte mich mal...... Jumbo


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Claymore
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19 Jahren  ago  

Danke fürs Infos. Ich war beim AA und es hat sich tatsächlich bestätigt. Man muss isch schnellstmöglich beimdt. AA als Arbeitslos melden und dabei gilt die 7-tägige Frist ab dem Datum, wann du von der Entlassung erfahren hast. Also ab dem Datum auf dem Kündigungsschreiben.

Also, trotz der Tatsache, dass man bei dt. Arbeitslosenversicherung kein Cent eingezahlt hat, wird man von dt. ALG profitieren, denn gemäß irgendeiner EU-Richtlinie, werden alle Arbeitszeiten im EU-Ausland (also auch in Poland oder England) als Arbeitszeiten in DE anerkannt und gleichgestellt. SOmit hat man Anspruch auf dt. ALG.

Danach wird vom letzten AG (bzw. von letzteren, wenn ich beim letzten nicht ein volles Jahr war) Certificat de Travail besorgt. Damit geht man zu ADEM und die erstellen E301. Dabei die Kopien von allen Certifica de Travil (ACHTUNG) behalten, denn beim ADEM es richtig länger dauern kann. Und in diesem Falle kann dt. AA auch (!) aufgrund dieser Certificate die ALG-Höhe (unter Vorbehalt) ermitteln. Rest ist wie üblich beim dt. AA.