Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. der Arbeitslosigkeit in L für Grenzgänger. Ich wohne in D und bin seit 2,5 Jahre in L tätig gewesen. Vor 6 Monaten habe ich den AG gewechselt und bin ich seit kurzem ganz normal auf Probe gekündigt worden (ohne Grund). Also bin von der Arbeit freigestellt worden und Vertrag läuft erst in 3 Wochen aus. Wie siehts jetzt mit Arbeitslosengeld aus?
Ich habe zahlreiche Beträge in Forum gelsen, die schon aber etwas verältet sind. Kann mir jemand etwas näher erläutern wie ich vorzugehen habe. Bin etwas verwirrt mit diesen E301 formen. Denn mein letzter (!) AG kann hier nur die 6 Monaten bestätigen. Soll ich die E301 Form auch vor dem VORletzten AG verlangen und dann die beide Formulare in ADEM vorlegen?
Und wo sollich mich zuerst melden? in D oder in L? Also wenn ich in D zum AA gehe am Tag, wo der Vertrag ausläuft, wird es schon länger als 7-Tagefrist sein, also wg. der Freistellung von Arbeit. Nicht, dass die in AA dann etwas kürzen o.ä.
Und die letzte aber die wichtigste Frage: wer zahlt, wieviel und wie lange? Also, aus den vorherigen Diskussionen im Forum stellte sich heraus, dass ich insgesamt (!) lediglich 60% (dt.Satz) für 6 Monaten bekommen werde. Wobei die ersten 3 Monaten ADEM an AA zu 80% (lux.Satz) zahlt, wovon ich aber nur 60% ausgezahl bekomme (dt.Satz). Ist es wahr?
Kann mir jemand die Prozedere schrittweise erklären? Hat jemand Erfahrungen damit? Gib'ts hier evtl. neue Regelungen? Ich wäre sehr dankbar, denn ich blicke langsam nicht mehr durch.