Ich bin eben arbeitslos geworden und habe Antrag auf Arbeitslosengeld in Deutschland per Formular E301 stellen müssen. Angeblich sollte man 60 % vom Nettogehalt als Arbeitslosengeld erhalten. Ich habe gerade mal 45 % bewilligt bekommen. Ist das wirklich rechtens. Wer kennt sich aus? Wo kann man den Sachverhalt auf Richtigkeit prüfen lassen? Anwalt??? Man hat doch schon oft gehört, dass dem Arbeitsamt Fehler bei der Berechnung unterlaufen. Hilfe, ich bin total erschüttert.:cry::shamed:
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Da die 60% vom Netto nach dt. Berechnung sind kann es sein, dass es nur etwa 45% vom lux. Netto sind. Ein Riesenproblem. Sieha auf jeden Fall zu, dass Du in das Aide au réemploi kommst. Dann findest Du wieder schnell einen Job in Lux.
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-2465-arbeitslos-in-luxemburg-was-nun.html
Es ist richtig den réemploi an zu fragen, am besten irgend eine Stellen Annehmen( in Luxemburg )so werde dan 90% bezahlt vom letztem Lohn aus Luxemburg wenn die Kundigung aus Witschaftlichen Gründen waren , den so bekommt man diess 4 Jahren sind die 4 Jahren um , dan ist es fur immer schluss und vorbei:shocked:
Hallo,
Fakt ist dass Du entweder 60% bekommst oder 67% wenn Du ein Kind auf der Steuerkarte hast. 60% bzw. 67% beziehen sich aber nicht auf das Luxemburger brutto, sonder was übrig bleibt wenn man Lux-brutto zu deutschem Netto umrechnet ! Davon gibt es dann 60% bzw. 67%. Das kann also durchaus sein dass da im Prinzip nur 45% von Deinem ursprünglichen Lux-Netto übrig bleiben. Du bekommst vom Luxemburger Arbeitsamt ja das E301 mit Deinem durchschnittlichen Wochenloh des letzten Jahres. Mit diesem Wert kannst Du dann mit den Arbeitslosengeldrechnern im Internet mal nachrechnen. Mehr gibts eben nicht 🙁
Grüße
Aide au réemploi bekommt man unter anderen Umständen auch ohne den Arbeitgeber, ich glaube, wenn man älter als 45 Jahre ist und ohne schweren Fehler gekündigt wurde. Die ADEM gibt Auskunft. Hier wird es möglicherweise auch wichtig, den AG brieflich per Einschreiben mit Rückschein nach den Gründen für die Kündigung zu fragen, und das innerhalb eines Monats. Also nicht zuwarten!
Hallo, wer kann mir Auskunft geben? Wohne erst seit letztes Jahr Oktober in Deutschland (hab 25 Jahre in Luxembourg gelebt, habe aber deutsche Staatsangehörigkeit). Jetzt bin ich rückwirkend gekündigt worden mit préavis und seit dem 1. März arbeitslos! Mein AG hatte sage und schreibe 5 Wochen gebraucht, um mir endlich mein E301 zuzustellen und hab es gestern auf dem Arbeitsamt abgegeben. Jetzt hab ich erfahren, das ich kein Arbeitslosengeld erhalten soll, da ich nur 11 Monate pflichtversichert war. Ich war vorher schon einmal arbeitslos, bekam aber in Luxembourg Arbeitslosengeld. Ich kenne mich mit der deutschen Gesetzgebung leider garnicht aus, bin ich denn wirklich jetzt "mittellos"....?