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Forum / Allgemeines

Arbeitslos als Grenzgänger  

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sonnenschein33
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15 Jahren  ago  

Ich bin eben arbeitslos geworden und habe Antrag auf Arbeitslosengeld in Deutschland per Formular E301 stellen müssen. Angeblich sollte man 60 % vom Nettogehalt als Arbeitslosengeld erhalten. Ich habe gerade mal 45 % bewilligt bekommen. Ist das wirklich rechtens. Wer kennt sich aus? Wo kann man den Sachverhalt auf Richtigkeit prüfen lassen? Anwalt??? Man hat doch schon oft gehört, dass dem Arbeitsamt Fehler bei der Berechnung unterlaufen. Hilfe, ich bin total erschüttert.:cry::shamed:


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Travelman
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15 Jahren  ago  

Das ALGI wird wie nach den dt. Vorschriften berechnet, d.h. von dem per E301 bescheinigten Bruttolohn wird das dt. Netto errechnet (dt. Sozialvers. 21% - Lohnsteuer - Soli - Kirchensteuer). Von diesem Netto bekommst du dann die 60%.


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chicka
497 Messages

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15 Jahren  ago  

Da die 60% vom Netto nach dt. Berechnung sind kann es sein, dass es nur etwa 45% vom lux. Netto sind. Ein Riesenproblem. Sieha auf jeden Fall zu, dass Du in das Aide au réemploi kommst. Dann findest Du wieder schnell einen Job in Lux.

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-2465-arbeitslos-in-luxemburg-was-nun.html


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edsi6
77 Messages

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15 Jahren  ago  

Es ist richtig den réemploi an zu fragen, am besten irgend eine Stellen Annehmen( in Luxemburg )so werde dan 90% bezahlt vom letztem Lohn aus Luxemburg wenn die Kundigung aus Witschaftlichen Gründen waren , den so bekommt man diess 4 Jahren sind die 4 Jahren um , dan ist es fur immer schluss und vorbei:shocked:


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Peter1970
8 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo,

Fakt ist dass Du entweder 60% bekommst oder 67% wenn Du ein Kind auf der Steuerkarte hast. 60% bzw. 67% beziehen sich aber nicht auf das Luxemburger brutto, sonder was übrig bleibt wenn man Lux-brutto zu deutschem Netto umrechnet ! Davon gibt es dann 60% bzw. 67%. Das kann also durchaus sein dass da im Prinzip nur 45% von Deinem ursprünglichen Lux-Netto übrig bleiben. Du bekommst vom Luxemburger Arbeitsamt ja das E301 mit Deinem durchschnittlichen Wochenloh des letzten Jahres. Mit diesem Wert kannst Du dann mit den Arbeitslosengeldrechnern im Internet mal nachrechnen. Mehr gibts eben nicht 🙁

Grüße


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo sonnenschein33,

geh´mal auf sozialhilfe24.de oder auf geldsparen.de Untermenue familie-soziales

dort findest du Info´s und ALG1-Rechner,du musst nur dein Lux.-Brutto eingeben.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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15 Jahren  ago  

Dein alter AG muss die Aide au réemploi beantragen. Du selbst kannst das nicht. Gilt nur bei Kündigung aus wirtschaftl. Gründen. Ob es sie noch gibt???? ist auch noch eine Frage. Auskünfte erhälst du bei der ADEM, rue Bender in der Stadt.

Aber bitte mal berichten....


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franz2
257 Messages

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15 Jahren  ago  

Aide au réemploi bekommt man unter anderen Umständen auch ohne den Arbeitgeber, ich glaube, wenn man älter als 45 Jahre ist und ohne schweren Fehler gekündigt wurde. Die ADEM gibt Auskunft. Hier wird es möglicherweise auch wichtig, den AG brieflich per Einschreiben mit Rückschein nach den Gründen für die Kündigung zu fragen, und das innerhalb eines Monats. Also nicht zuwarten!


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Brigitte
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15 Jahren  ago  

Hallo, wer kann mir Auskunft geben? Wohne erst seit letztes Jahr Oktober in Deutschland (hab 25 Jahre in Luxembourg gelebt, habe aber deutsche Staatsangehörigkeit). Jetzt bin ich rückwirkend gekündigt worden mit préavis und seit dem 1. März arbeitslos! Mein AG hatte sage und schreibe 5 Wochen gebraucht, um mir endlich mein E301 zuzustellen und hab es gestern auf dem Arbeitsamt abgegeben. Jetzt hab ich erfahren, das ich kein Arbeitslosengeld erhalten soll, da ich nur 11 Monate pflichtversichert war. Ich war vorher schon einmal arbeitslos, bekam aber in Luxembourg Arbeitslosengeld. Ich kenne mich mit der deutschen Gesetzgebung leider garnicht aus, bin ich denn wirklich jetzt "mittellos"....?