Hallo, Folgender Fall: Amerikanische Staatbürgerin - Wohnsitz in Deutschland, verheiratet mit einem Deutschen und 1 Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft. Sie hat eine lebenslange Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis in Deutschland.
Kann Sie in Luxemburg einen Job annehmen (stundenweise als Aushilfe), ohne das eine Arbeitserlaubnis in Luxemburg gestellt werden muss ??
Vielen, vielen Dank für Eure Antworten.
Grüsse Chris