Wie sieht es denn eigentlich aus mit einer Arbeitserlaubnis in Lux?Ein Bekannter von mir hat die ukrainische Staatsangehörigkeit. Hat hier in Deutschland unbefriste Aufenthaltsgenehmigung und benötigt hier keine Arbeitserlaubnis.Meiner Meinung nach bräuchte er keine Arbeitserlaubnis, aber man kann ja nie wissen. Danke im Voraus.
Dass die Deutschen eine Arbeitserlaubnis erteilt haben, interessiert Luxemburg in diesem Fall (Ukraine gehört nicht zur EU) überhaupt nicht. Der Weg für einen Ukrainer, in Luxemburg legal arbeiten zu dürfen, führt entweder über ein ausländisches (z.B. deutsches) Unternehmen, das ihn nach Luxemburg zum Arbeiten entsendet. Oder über einen Luxemburger Arbeitgeber, der nicht nur einen Arbeitsvertrag anbietet, sondern dafür auch die Genehmigung des Beschäftigungsministers erhält.
Die Frage stellt sich natürlich wieder etwas anders bei einem Selbständigen oder einem Familienmitglied (Heirat, ...). Oder einem Wechsel der Staatsangehörigkeit.