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Forum / Allgemeines

Arbeitserlaubnis  

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momo
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19 Jahren  ago  

hallo, ich habe eine neue Arbeitsstelle in Luxemburg in Aussicht, bereits ab 01. Oktober 2005. Könnt ihr mir Auskunft geben, wie lange es dauert, bis ich meine Arbeitserlaubnis erhalte nach Antragstellung?

Und reicht es bei der Antragsstellung aus, dass ich Sprachkenntnisse in luxemburgisch/französisch/deutsch besitze und ich versichere die Sprachkenntnisse in luxemburgisch/französisch zu intensivieren oder muss ich genaue Angaben (z.B. durchgeführte Sprachkurse etc.) machen?

Danke für eure Hilfe!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Eine besondere persönliche Arbeitserlaubnis benötigt nur, wer nicht Bürger eines EU-Mitgliedstaates ist, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1010

Den luxemburgischen Staat interessieren Sprachkenntnisse nur, falls man nach gewisser Zeit des Lebens im Lande die Staatsangehörigkeit erwerben möchte.

Ansonsten interessieren sich für die persönlichen Sprachkompetenzen eher der Arbeitgeber, die Kunden oder die neuen Kollegen am Arbeitsplatz - man plaudert dann einfach leichter miteinander!


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

Ich denke es geht wohl um die Arbeitserlaubnis in einer Beschränkten Beruf, wie z.b. Krankenschwester oder Krankengymnastin. Da kommt erst die Berufsanerkennung und dann die Arbeitserlaubnis, was aber mit einem AG, der das ganze unterstütze flott geht, bei uns damals ca. 2 wochen


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momo
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19 Jahren  ago  

danke dirkangela, du hast recht, es geht um eine arbeitserlaubnis für kinderkrankenschwester. die anerkennung hab ich bereits, warte jetzt noch auf mein führungszeugnis damit ich endlich die arbeitserlaubnis beantragen kann. hab jetzt eben angst, dass sich das noch ewig hinziehen wird (mit der arbeitserlaubnis) weil ich kündigen muss, bevor diese ausgestellt wurde und ich möchte nicht als hartz IV-Empfänger enden. Deshalb ist wichtig für mich zu wissen, wie lange es dauert, zumal jetzt auch noch urlaubszeit ist......


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ist ja wohl alles richtig - bis auf den Ausdruck "Arbeitserlaubnis"!

Es geht hier also wohl um die "Homologation" bzw. die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses, um diesen Beruf auch in Luxemburg ausüben zu können.

Man mag vielleicht der Auffassung sein, man könne Wörter so verwenden, wie man das selber gerne möchte. Aber in diesem Falle droht die Gefahr, dass man durch die Behörden von Pontius zu Pilatus geschickt wird. Die Sachbearbeiter haben oft anderes zu tun, als herauszufinden zu versuchen, was ein Antragsteller mit seinem Wort jeweils tatsächlich meint.


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

Was meffo damit sagen will, ist: Eine Arbeitserlaubnis hat jeder EU-Bürger in L automatisch;)

Ich verstehe aber nicht den Zeitlichen Zusammenhang zwischen Berufsanerkennung und HARTZ IV?!?!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Dass sich die Erteilung einer formellen Bescheinigung längere Zeit hinziehen kann, ist eine reelle Gefahr, zumal jetzt in Luxemburg Ferienzeit ist und dann bei Behörden so ziemlich alle Trottoirs hochgeklappt sind.

In diesem Falle ist ein persönlicher Besuch bei dem Amt angesagt, auch auf die Gefahr hin, dass erst einmal gesucht werden muss, auf welchem Schreibtisch welches Sachbearbeiters in Urlaub im Moment gerade die Akte sich befindet.


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momo
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19 Jahren  ago  

der Begriff "Arbeitserlaubnis" wurde mir vom zukünftigen Arbeitgeber so benannt, schriftlich handelt es sich genau ausgedrückt um die "Erlaubnis zur Berufsausübung" - in diesem Fall - der Kinderkrankenschwester.


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momo
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19 Jahren  ago  

der Zusammenhang mit Hartz IV war ironisch gemeint 😉 nämlich, dass ich nachher nicht ohne Arbeit da stehe, weil ich evtl. umsonst auf meine Erlaubnis zur Berufsausübung gewartet habe....(weiß ja nicht, wie die Kriterien sind, ob man diese bekommt oder nicht)

Aber danke nochmal an euch alle, dass ihr euch so große Mühe macht und die Fragen so schnell und informativ beantwortet!!!


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

Ich empfehle einen speziell geschulten VorgangsSuchhund oder ziemlich dickes Fell und viel geduld!!!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die Gefahr besteht eben, dass "Arbeitserlaubnis = permis de travail" mit dem verwechselt wird: Bei Nicht EU Bürgern muss der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis bei der Arbeitsverwaltung (ADEM) beantragen; die leitet den Antrag weiter an die Einwanderungsbehörde beim Außenministerium; http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1010

Mir ist allerdings nicht klar geworden, falls die Anerkennung, sprich: Homologation denn schon vorliegt, bei welcher Behörde der Vorgang jetzt klemmt: Gesundheits- oder Erziehungsministerium?


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

warum muss auch immer alles uebersetzt werden? Die exakte urspruengliche Bezeichnung mit einer kleinen Erlaeuterung ist doch viel genauer.