Liebe Grenzgänger, ich habe eine Frage an Euch: ich habe eine Teilzeitstelle in Lux. gefunden, wohne aber in Trier. Brauche ich als neue EU-Bürgerin (Übergangsregelung!) eine Aufenthaltserlaubnis für Lux., auch wenn ich täglich von Trier pendeln will? Ist es möglich, dass ich eine Arbeitserlaubnis ohne Aufenthaltsgenehmigung bzw. Wohnsitz in Lux. bekommen kann? Hintergrundinfo: ich bin mit einem Deutschen verheiratet, der in DE arbeitet. Wenn ihr selbst die Antwort nicht wisst, wo kann ich sonst die Informationen kriegen? Danke im voraus!
Hallo...
wenn du nur in Luxemburg arbeitest, brauchst du als EU Bürger sicher keine Aufenthaltsgenehmigung, du verlässt Luxemburg ja jeden Tag wieder. Was die Arbeitsgenehmigung angeht, da spielen die Übergangsregelungen, geregelt durch das "Règlement grand-ducal du 29 avril 2004 modifiant le règlement grand-ducal modifié du 12 mai 1972 déterminant les mesures applicables pour l'emploi des travailleurs étrangers sur le territoire du Grand-Duché de Luxembourg"
http://www.legilux.lu/leg/a/archives/2004/0643004/0643004.pdf#page=6
Für weitere Informationen, wende dich bitte an das Arbeitsministerium: http://apollo.etat.lu/pls/telbook/telbook.bookdep?idMin=5062
Alex
„Der Ehegatte eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit ausübt, sowie die Kinder dieses Staatsangehörigen, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen er Unterhalt gewährt, haben, selbst wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, das Recht, im gesamten Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats irgendeine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis auszuüben.“ [Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft; hier zitiert nach dem „Luxemburger Wort“ (pley), „Vor dem Verwaltungsgericht. Ehepartner eines EU-Bürgers braucht keine Arbeitserlaubnis“]