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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Arbeitnehmer in Luxemburg + evtl. Gewerbe in Deutschland  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo,

ich arbeite Vollzeit in Lux und möchte in Deutschland ein nebenberufliches Gewerbe anmelden. Der Umsatz soll sich in "Grenzen" halten, halt nebenberuflich. Was ist denn alles zu beachten? Gibt es irendwo aktuelle Infos.

Viele Dank für die Mithilfe


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Das eine hat mit dem anderen grundsätzlich (fast) nichts zu tun, wenigstens solange Du in L beschöftigt bist und in D wohnst und selbständig tätig bist.

Schon als Grenzgänger gilt für Dich: Du bist beschränkt steuerpflichtig im Beschäftigungsland (nämlich beshcränkt auf die entsprechenden Einkünfte ,d.h. das gehalt); Du bist unbeschränkt steuerpflichtig in Deinem Wohnland (d.h. mit dem gesamten Welteinkommen; was Du in L schon versteuert hast, wird hierbei nicht nochmals besteuert, erhöht jedoch Deinen Steuersatz in D).


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

vielen Dank für die Infos. Muss ich die Nebentätigkeit den in Luxemburg anzeigen? Wenn ja, wo?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Wenn die selbständige Tätigkeit in D selbst ist, wüsste ich nicht, warum sie in L angemeldet werden sollte. Etwaige Konfliktmöglichkeiten könnten sich höchstens wg. Arbeitsvertrag (Du sollst Dich für Deinen Chef schonen!) und der Sozialversicherung in L ergeben (Warum sollte sie Deine Risiken aus Deiner selbständigen Tätigkeit abdecken?)

Ich würde Dir daher empfehlen, dieses Projekt piano anzugehen. Allein schon wg. des deutschen Fiskus, der aufgrund der Einkünfte aus L mit einem erhöhten Steuersatz zuschlägt, solltest Du das Nettoergebnis steuerlich nahe "0" gestalten. Oder eine feste Betriebsstätte in L aufschlagen.


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VWL
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17 Jahren  ago  

Muss nicht aufgrund der Tätigkeit in D, das luxemburgische Einkommen der deutschen Sozialversicheurng unterworfen werden?


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Meffo
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17 Jahren  ago  

In D unterliegt eine selbständige Tätigkeit ja wohl nicht der Sozialversicherungspflicht.


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VWL
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17 Jahren  ago  

Das ist richtig. Dachte aber gehört zu haben, das so bald ich Einkünfte in Deutschland habe auch die luxemburgischen Einkünfte unter die deutsche Sozialversicherung fallen. Dies scheint dann wohl nur für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu gelten?

Man beachte das Fragezeichen am Ende des Satzes. 🙂


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Ich habe das jetzt nicht im Einzelnen nachgeschaut. Ich würde jedoch davon ausgehen, dass die zwischenstaatlichen Soz.vers.abkommen sich nur auf die Pflichtversicherung beziehen. Und solange die selbständige Tätigkeit in D nicht darunter fällt, sehe ich die Pflichtversicherung im Allgemeinen und die Beschäftigung in L nicht betroffen.

Wer das genau recherchieren will, kann dies jedoch tun. Und dann darüber eine Doktorarbeit schreiben. Man sollte die Kirche im Dorf lassen bzw. den Rechercheaufwand in Verhältnis setzen zur Geringfügigkeit der Beschäftigung. Wer jedoch Größeres plant, sollte die Beratung für Existenzgründer heranziehen.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

"Soweit in dem Staat, in dem der Arbeitnehmer seine Beschäftigung ausübt, keine Regelung des über- und zwischenstaatlichen Rechts anzuwenden ist (z.B. Brasilien, Indonesien oder Südafrika), ist eine Doppelversicherung nicht ausgeschlossen. Ob Versicherungspflicht in Deutschland besteht, prüft und entscheidet ausschließlich die jeweilige Einzugsstelle (Krankenkasse) beziehungsweise der für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung zuständige Unfallversicherungsträger. Informationen über eine gegebenenfalls mögliche freiwillige Versicherung in Deutschland erhalten Sie ebenfalls unmittelbar bei dem jeweiligen Versicherungsträger." http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Abkommenstaaten.htm

Womöglich gibt es bei der DVKA mehr Infos, oder etwa bei der nächsten AOK.