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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Arbeitgeber macht Probleme  

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Cally
186 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo

Mein Verlobter und ich wollen im September heiraten. Wir arbeiten beide in Luxembourg. Ich bin "employée"und er ist Heizungsbauer "ouvrier".

Sein Arbeitgeber sagt, er bekommt nur 2 Tage Sonderurlaub für die Hochzeit und mehr nicht.

Ist das gesetzlich rechtens? Ich dachte es gibt 6 Tage Sonderurlaub in Luxembourg bei Hochzeit, egal welchen Beruf man hat.

Danke für Euren Kommentar.


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Luxi
163 Messages

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21 Jahren  ago  

Meines Wissens nach sind all diese Dinge in den Tarifverträgen geregelt. In dem für mich geltenden z.B. steht, dass es 6 Tage gibt. Dass muss aber nicht überall so sein...


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Hexe
115 Messages

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21 Jahren  ago  

So ein Quatsch, da will sich der Arbeitgeber wohl drücken. Das Gesetz sieht aber 6 Tage für jeden "salarié" vor, d.h. für jeden Beschäftigte, egal ob Arbeiter oder Angestellter. Nachzulesen im "article 16 de la loi modifiée du 22 avril 1966 portant réglementation uniforme du congé annuel payé des salariés du secteur privé. Sollte man dem Arbeitgeber mal vorlegen. Viel Glück !


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Cally
186 Messages

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21 Jahren  ago  

Danke für Eure Antworten.

Wo find ich denn diesen article? Ist der im Internet irgendwo veröffentlicht?

Wir zögern jetzt beim Arbeitgeber Druck zu machen weil mein Freund Angst um seine Stelle hat. Wir wollen keine Kündigung riskieren.

Ist doch aber echt scheisse. Freitags noch arbeiten - Samstags kirchliche Hochzeit und Montags schon wieder arbeiten...Seinen normalen Jahresurlaub kann er auch nicht nehmen weil der Arbeitgeber im August 3 Wochen Betriebsferien (Bauurlaub) macht und der Urlaub dann genommen werden muss.

Schlimm wenn Arbeitgeber so sind aber was sollen wir machen...

Grüsse Cally


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Luxi
163 Messages

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21 Jahren  ago  

Yup, Hexe hat Recht - kurz googeln brachte folgende URL zutage: http://www.itm.etat.lu/droit/fr/2/4/3.htm


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Achtung: „googeln“ ist ein rechtlich geschützter Begriff (Wahnsinn!) Das musste laut BBC ( http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/3006486.stm) der Betreiber von Word Spy ( http://www.wordspy.com/) erfahren, einer Lexikon-Site, die das Verbum "to google" verzeichnet hatte. Die Google-Anwälte wollten eine Entfernung des Begriffs oder eine Kennzeichnung des Trademark-Status des Worts. Letzterem wurde mit dem Satz "Note that Google(tm) is a trademark identifying the search technology and services of Google Technologies Inc." genüge getan. „Googles Sündenfall“ (Peter Riedlberger) http://www.telepolis.de/tp/deutsch/inhalt/te/15082/1.html