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Forum / Allgemeines

Arbeiter recht  

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Octavia76
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17 Jahren  ago  

Erstmal Hallo an alle

Ich hätte par fragen bezüglich arbeiter recht und steuer in Luxemburg. Ich wohne in Deutschland, aber arbeite seit 96 bei eine firma vo in Luxemburg gemeldet ist. Habe in meine arbeitsvertrag drin stehen das ich im jahr 40 tage urlaub habe, aber bis heute keine tag urlaub genommen, und auch nicht ausbezahlt. bei mir sieht es so aus das ich 3 monate auf eine stück arbeite und ca 2 wochen daheim bin also nur freischicht. Habe vor par tagen meine monatlichen gehallt abrechnung gesehen, und da steht drin das jede monat 220 euro für fahrtgeld bezahlt sind, aber leider nicht für mich, wie kann es überhaupt gehen, wen ich in 3 monate 1x in freischicht fahre krige ich gerade mal 200 euro fahrtgeld, und dan muss ich auch noch von meine chef annhören vie viel es sind 🙁 Ich habe ja keine regulerem arbeits zeit, aber ca täglich 15 std von Montag-Sonntag, wird auch keine überstunde bezahlt, keine sonn und feiertage, dann kriege ich meine steuerkarte nie in der hand, und meine lohnabrechnung hallten sie auch bei sich, habe also keine einsicht in der unterlagen. Ich weis nur das wo ich in Deutschland gearbeitet habe, habe ich jedes jahr von der steuer ca 1500dm zurückbekommen, aber seit ich in Luxemburg arbeite, keine geld zurück bekommen. Von urlaub her müsste ich eigentlich 480 tage haben, kann man es eigentlich ausbezahlen lassen??? Rechtlich habe ich leider keine ahnung. Und wüsste gerne vo und wie ich in meine steuer erklerung einsehen kann, was eigentilch auch meine arbeitgeber für mich macht.

Mfg


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Soleil
505 Messages

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17 Jahren  ago  

hallo

eine steuererklärung musst du selbst machen. dazu brauchst du die lohnabrechnungen und einmal im jahr eine gesamt-lohnabrechnung. die muss dir meines wissens der arbeitgeber auch aushändigen.

urlaub, den du NICHT im eigentlichen jahr genommen hast, muss normalerweise bis mai des folgenden jahres genommen werden, sonst verfällt er.

was machst du denn genau?

soleil


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Mir schllackern die Ohren, und ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll, gewissermaßen ein Fall ins Bodenlose.

Der Anspruch auf gesetzlichen Erholungsurlaub ist gesetzlich. Der Urlaub muss freilich vom Beschäftigten beantragt werden und im gleichen Jahr genomen wreden. Ausbezahlen gilt nicht (nur wenn Vertrag beendet wird).

In Deinem Falle würde ich vorschlagen, alle Unterlagen (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, ...) zusammenzupacken und damit zur Gewerkschaft in die Sprechstunde gehen.

Wenn Du Dich bei einer Gewerkschaft anmeldest, hast Du auch kostenlosen Rechtsschutz und Hilfe bei der Steuererklärung.

Nachdem Du anscheinend einiges in der Vergangenheit hast schleifen lassen, ist es schwierig hier im Forum einzuschätzen, was und wie viel noch für Dich zu retten ist.


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Chucky
82 Messages

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17 Jahren  ago  

Kann mich auch nur Meffo anschliessen! Dein Arbeitgeber muss Dir alle Gehaltsabrechnungen geben! Gehe damit bitte zu einer für Dich zuständigen Gewerkschaft. Wenn wir wüssten, was Du beruflich machst, könnten wir Dir besser helfen. Der Urlaub aus dem Vorjahr kann ausnahmsweise ins Folgejahr übertragen werden, muss aber bis zum 31. März abgebaut werden (nicht Mai!). Wenn Du zur Gewerkschaft gehst, bitte auch gleich deinen Arbeitsvertrag mitnehmen. Scheint mir, dass hier noch einiges im Unklaren liegt.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Zusätzlich sei noch anzumerken, dass der Urlaub des ersten Jahres NIE verfällt. Luxembourg hat 1976 eine Genfer Konvention zum Arbeitsschutz unterschrieben, wo genau dieser Passus drin steht. Deswegen gab es auch schon mal ein Gerichtsurteil.....