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Forum / Allgemeines

arbeiten in L, kleinunternehmer in D  

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beanies34
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19 Jahren  ago  

hallo! hat jemand erfahrung über dieses thema? arbeite in lux und will nebenbei einen internet-shop aufmachen in D? was muss ich beachten? wegen den steuern und so.. danke im voraus


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

In D muß dann eine Steuererklärung abgegeben werden und das lux. Einkommen wird durch den Progressionsvorbehalt mit einbezogen.


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ricardoabaco
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19 Jahren  ago  

Warum nicht in Luxemburg auch den Internetshop? Gibt es dazu technische oder gesetzliche Einschränkungen? Hast Du die Gestaltungsmöglichkeiten (nicht nur Steuern, auch Sozialabgaben bei Lohnempfänger etc.) geprüft?


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Das ist nicht so einfach. Der PC müsste dann auch in Lux. stehen. beanies 34 will jedoch wahrscheinlich nach der Arbeit zu Hause etwas Geld verdienen. www.steuerlux.de


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beanies34
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19 Jahren  ago  

genau.aber lohnt es sich wenn mein gehalt mit einbezogen wird? will ja unter der umsatzgrenze bleiben und keine umsatzsteuererklärung machen. aber wenn ich nun mein gehalt mit einbeziehen muss lohnt es sich ja nicht mehr. oder was kann ich tun? gibt es möglichkeiten das zu umgehen?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ein Gehalt zählt ja nie und nimmer zu einem Umsatz im Sinne der Mehrwertsteuer. Probleme könnte der Arbeitsvertrag sein. Üblicher Weise enthält ein Arbeitsvertrag eine Klausel, die eine Nebenbeschäftigung von der Zustimmung des AG abhängig macht. Konkurrenz darf man dem AG auf seinem Geschäftsfeld auch nicht machen. Wer in D neben der Haupttätigkeit in L eine (auch nur geringfügige) sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit in D aufnimmt, wird insgesamt in D sozialversicherungspflichtig. Schätze, dass dieser Gesichtspunkt bei einer selbständigen Nebentätigkeit keine Rolle spielt (obwohl diese, in L ausgeübt, sozialversicherungspflichtig wäre). Auskunft können geben die Existenzgründungsberater der IHK, www.ihk-trier.de


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beanies34
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19 Jahren  ago  

danke! hört sich ja nicht schlecht an. der AG muss wahrscheinlich eine nebenbeschäftigung zulassen wenn ich ihm keine konkurrenz mache.oder siehst du darin probleme? danke noch mal


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Ich würde vorschlagen, zuerst einmal sich den Arbeitsvertrag ansehen, ob sich dort so etwas wie eine Melde- oder Genehmigungspflicht findet, oder ein Verbot. Viele AG wünschen sich natürlich, dass ein AN nur für seinen (Haupt-)Arbeitsplatz lebt und betrachten seine Nichtarbeitszeit nur als die erforderliche Zeit zur Wiederherstellung der Arbeitskraft.

Übrigens folgende Idee: Vielleicht ist es für den Anfang besser, die Geschäftsidee zusammen mit anderen zu verfolgen bzw. sich jemand anzuschließen, der diese Idee bereits praktiziert?!