Du bist damit eben ein seltener Vogel. (Aber vielleicht deswegen besonders wertvoll.)
Als Arbeitnehmer bist Du lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig in Deinem Beschäftigungsland.
Die Lohnsteuer wird erst einmal von Deinem Arbeitgeber einbehalten; nach Ablauf des Steuerjahres kannst Du ggf. einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen.
Für den Rest Deiner Einkünfte, sofern vorhanden, bist Du unbeschränkt steuerpflichtig in Deinem Wohnland.
Du zahlst in die dt. Arbeitslosenversicherung; wenn Du arbeitslos wirst, erhälst Du jedoch Indemnité du Chômage von Deinem Wohnland (wo Du Dich selbstverständlich umgehend bei der ADEM melden musst).
Im Prinzip also wie bei einem dt. Grenzgänger; nur umgedreht.