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Forum / Allgemeines

Arbeiten in D für eine L-Firma  

Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Hallo, ich habe mich auf eine Stelle bei einer Firma mit Hauptsitz Luxemburg beworben. Wenn ich die Stelle bekommen sollte, soll ich ca. 3000 € Fix verdienen und noch Provision. Ebenfalls soll ich einen Firmenwagen bekommen und eine Büropauschale. Wie rechne ich nun mein Gehalt aus? Werde ich nach D-Recht besteuert obwohl die Firma in L ist, ich aber die meiste Zeit in D arbeite? Ich freue mich auf ein paar Tipps!


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Die Regel ist, dass sich Lohnsteuer, Arbeits- und Sozialrecht nach dem Land richten, wo sich der Arbeitsplatz befindet bzw. wo gearbeitet wird (der Unternehmenssitz spielt keine Rolle, entgegen dem Irrglauben bzw. Wunschdenken vieler Personalabteilungen!). Ggf. muss aufgeteilt werden. Das kann zu Spitzfindigkeiten führen. Man kann aber vielleicht vereinfachte Lösungen suchen. Empfehle Kontakt zu EURES-Berater in Trier: Jacobi Thomas [[email protected]]


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flappes
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21 Jahren  ago  

Prinzipiell muss bereits der erste Arbeitstag in Deutschland auch in Deutschland versteuert werden. In der Praxis werden jedoch auch vom Finanzamt ein paar Tage (max. 10 %) geduldet, so die Aussage eines Finanzbeamten bei der Infoveranstaltung für Grenzgänger. Es ist trotzdem Vorsicht geboten.


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Es geht ja nicht nur um die Frage, ob versteuert wird, also Lohnsteuer vom Arbeitgeber einehalten worden ist. Sondern sodann um die Frage, ob es Sinn macht, hinterher noch eine extra Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuererklärung in L wie auch in D nachzuschieben. Da sollte man dann wirklich gucken, wie groß die Beträge bzw. wie lange die Fristen jeweils im Einzelnen sind, ob sich der Aufwand auch lohnt!