Hallo, ich bin für ein luxenburger Unternehmen zur Zeit in China tätig. Welche Feiertage sind da eigentlich für mich gültig? Ich nehme mal an, dass dies stets die Feiertage des Gastlandes sind. Wenn ja, wieso kann mein Arbeitnehmer mich auffordern Urlaub zu nehmen, wenn ich an Feiertagen nicht arbeiten kann, da die Firmen in China geschlossen sind?
Bei einer Entsendung ins Ausland ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Vetragsmodalitäten im Voraus schriftlich festzulegen. Im Allgemeinen ist auch das nationale Arbeitsrecht des Arbeitsplatzes gültig. (Oder willst Du an Luxemburger Feiertagen in China blau machen?!)
Ich würde empfehlen, dem Arbeitgebner davon per Einschreiben Mitteilung zu machen, dass Du mit seiner Vorgehensweise nicht d'accord gehst. Und spätestens nach der Rückkehr würde ich dann die Gegenrechnung aufmachen.