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Forum / Allgemeines

Arbeite und wohne noch in L, ziehe um nach D  

Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Guten Tag!

Also ich arbeite in Luxemburg und wohne auch in Luxemburg. Aber ich habe mir jetzt ein Haus in Deutschland (Perl) gekauft. Meine Fragen: Wo soll ich meinen ersten Wohnsitz aufmachen, in D oder L?

Wie geht das mit der Krankenversicherung? Muss ich mich privat versichern in D?

Kann ich, obwohl ich D wohne, meinen PKW in L angemeldet lassen?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Es ist ein Irrtum, anzunehmen, dass man seinen Wohnsitz einfach frei nach Schnauze bestimmen kann. Zumindest im Einkommensteuerrecht geht es danach, wo man sich vorwiegend aufhält bzw. wo man den Mittelpunkt seines Lebens hat, z.B. seine Familienangehörigen. Das heißt, die Anmeldeformalitäten für eine Wohnung sind zwar vorgeschrieben; wo man aber steuerlich seine Wohnung hat, entscheidet die Steuerbehörde bzw. das Finanzamt nach "objektiven" Kriterien, zum Beispiel Dauer des Aufenthalts, ...

Wohnsitz – oder was?, edito du 26/03/2004, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=499

Wer in L beruflich tätig ist, ist in L pflichtversichert. Wer sich privat gegen Krankheit oder für Altersvorsorge versichern will, kann dies natürlich jederzeit zusätzlich machen (siehe z.B. die Links zu DKV oder Fortis auf dieser Website).

Den PKW muss man in dem Land anmelden, wo man seinen Wohnsitz hat (wenn der Wagen unter "privat" läuft). Er muss dort auch bei der gesetzlichen Haftpflicht versichert sein (Versicherer nach Wahl).


Anonymous
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19 Jahren  ago  

Ich könnte mich ja nur in D anmelden und meinen PKW auf meine Eltern in L anmelden. Oder ist das nicht von Vorteil, nur einen Wohnsitz in D zu haben?


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Wie gesagt, das mit dem Anmelden von Wohnung oder Kfz ist alles schön und gut. Bloß wenn das Gemeldete nicht genau mit der objektiven Situation übereinstimmt - es ist nicht auszuschließen, dass bei einer genaueren Nachprüfung irgendeine Behörde dabei ein Haar in der Suppe findet (d.h. feststellt, dass die Situation sich anders verhält als gemeldet).

Die Frage nach dem Verlust finde ich reichlich surrealistisch - nach objektiver Lage der Dinge: Wie kann man etwas verlieren, was man objektiv überhaupt nicht hat?!

Im Wohnsitzland ist man grundsätzlich mit seinem gesamten Welteinkommen einkommensteuerpflichtig (ausgenommen die Einkünfte aus dem Ausland, mit dem ein Abkommen besteht). Dort hat man auch Anspruch auf Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit. Immobilien werden grundsätzlich dort besteuert, wo sie liegen.


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Coach
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19 Jahren  ago  

Guten Tag! Antworten zu dieser Thematik findet man auf der Seite www.palzer-philipp.de Ein zusätzliches Informations-Gespräch kann ich nur weiterempfehlen.