Es ist ein Irrtum, anzunehmen, dass man seinen Wohnsitz einfach frei nach Schnauze bestimmen kann.
Zumindest im Einkommensteuerrecht geht es danach, wo man sich vorwiegend aufhält bzw. wo man den Mittelpunkt seines Lebens hat, z.B. seine Familienangehörigen.
Das heißt, die Anmeldeformalitäten für eine Wohnung sind zwar vorgeschrieben; wo man aber steuerlich seine Wohnung hat, entscheidet die Steuerbehörde bzw. das Finanzamt nach "objektiven" Kriterien, zum Beispiel Dauer des Aufenthalts, ...
Wohnsitz – oder was?, edito du 26/03/2004,
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=499
Wer in L beruflich tätig ist, ist in L pflichtversichert.
Wer sich privat gegen Krankheit oder für Altersvorsorge versichern will, kann dies natürlich jederzeit zusätzlich machen (siehe z.B. die Links zu DKV oder Fortis auf dieser Website).
Den PKW muss man in dem Land anmelden, wo man seinen Wohnsitz hat (wenn der Wagen unter "privat" läuft). Er muss dort auch bei der gesetzlichen Haftpflicht versichert sein (Versicherer nach Wahl).