logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Arbeit in Lux- Studium in Deutschl.  

Profilbild von
yvi
1 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo! Ich arbeite in Luxemburg und möchte ein berufsbegleitendes Fernstudium (Diplom- Ergotherapeutin) in Deutschland beginnen. Die Studiengebühr wird aus der eigenen Tasche bezahlt. Teilweise, kann man die Kosten absetzen- laut Studienführer. Ich weiss nicht welches Finanzamt zuständig ist??


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Werbungskosten sind Kosten, die man zur Erzielung seines derzeitigen Lohns oder Gehalts macht - also nicht die Ausgaben im Hinblic auif einen küftig auszuübenden Beruf! Die Frage steht demnach, ob man hier überhaupt mit "Werbungskosten" kommen kann! Zuständig für Werbungskosten (evtl. Sonderausgaben) ist das Steuerbüro, bei dem man mit Lohn oder Gehalt derzeitiger "Kunde" ist.

Kosten für die Ausbildung zu einem Beruf, der noch nicht ausgeübt wird (« frais de formation »), zählen hierbei zur Privatsphäre; zum Unterschied zu den Fortbildungskosten im derzeit ausgeübten Beruf (« frais de perfectionnement professionelle »).

Allgemeinbildung ist in dieser steuerlichen Sichtweise etwas, was man auch privat gut brauchen kann. Ausgaben für entsprechende Literatur oder für Sprachenunterricht sind daher in der Regel nicht als Werbungskosten abzusetzen. Es sei denn, der Steuerpflichtige kann klar machen, dass die gekaufte Literatur oder der Fortbildungskursus ausschließlich beruflich genutzt werden kann (z.B. Wirtschaftsenglisch oder ein Statistikbuch). Nach dem "Jugement Tribunal administratif" vom 6. August 1997 (No. 9574) sind sogar die Kosten eines Promotionsstudiums nicht als Werbungskosten geltend zu machen, weil der Doktortitel auch einen privaten Nutzen stifte. [aus www.gesund.lu]