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Forum / Allgemeines

Anzeigen (Immob.) richtig lesen - Hilfe !  

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laponeon
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20 Jahren  ago  

Wie liest man Anzeigen in LUX ?

Was ist üblich ? Wie ist es zu verstehen? Entschuldigung, daß ich meine 3 Fragen nicht kürzer gefaßt habe. Wer kann mir helfen „richtig lesen zu lernen“? Was ist die Routine in diesen Angelegenheiten ?

Die Situation ist mir ganz fremd, wo ich sehr bald eine Wohnung in Lux-Ville suchen werde. Location (Miete) eines Appartment (Wohnung) / Studio (Meubliert). Die Angaben lauten: Prix mensuel ... , Charges mensuelles ....

Erstens (1) Mit der kalten Miete wäre fast alles klar. Aber die Charges – Kosten. Wenn da, z.B., steht: Prix mens. 500 , Charges 100. Heißt das, daß meine Kosten tatsächlich EUR 100 sind, diese Summe nicht übersteigen. Oder ist das nur eine Summe, die ich für den ersten Monat garantiere ? Ist das ein Duchschnitt? Kann sie auch niedriger sein? Also im Saison der Heizung wird es teurer ? Und – überweise ich dann diese runde Summe 100 – oder auch die tatsächlichen Kosten je nach der Rechnung jeden Monat – pauschal dem Vermieter oder etwaigen Diensten, oder laufe ich von einem Schalter zum anderen – eine Summe für Strom einem Dienst, eine Summe am Schalter „Heizung“, dann Schalter “Wasser”, Schalter “Heisses Wasser”, Schalter “Gas”, dann Schalter “Entsorgung” usw.?

Die zweite Variante. Falls da steht – Prix mens. 550. Charges mens. 0 . Heisst es, dass die Gesamtsumme wirklich EUR 550 gemeint ist, oder die Null bedeutet “keine Angaben” und man rechnet mit einer höheren Zahl.

Also – wie ist es üblich, ist eine Variante „ 500 + 100“ teurer als „550+0“ oder doch nicht unbedingt der Fall?

Zweitens (2) Telefon. Wie ist es mit dem fixierten Telefon? Rechte und auch praktische Möglichkeiten? Darf man eine Telefonnummer bestellen, falls kein Appartment, sondern nur Studio gemietet wird? Oder noch mehr – falls man die Wohnung nicht gekauft hat, sondern nur gemietet, auch dann darf man keinen Telefonanschluss beantragen und einrichten?

Und drittens (3). Bemerkung, z.B., „für 1 Person“. Kann dann später ohne Genehmigung des Vermieters kein Familienmitglied mit einziehen ? Ein volljähriges Kind, z.B. Oder wäre so eine Norm rechtswidrig ? Oder – unterschiedlich für Studio / Appartment ? In wieweit also bestimme ich über meine (nicht eigene, dennoch eigene im Sinne „gemietete“) Wohnung, wer da mit mir zusammel wohnt (und angemeldet wird, falls gesetzlich vorgeschrieben), soweit ich selbst nicht ausziehe und alles rechtzeitig bezahle usw. ?

Natürlich klärt man solche Fragen individuell. Aber bevor ich die Anzeigen sammle und was praktisch suche, telefoniere (auf der Stelle, wärend der Arbeitszeit, vom Arbeitsplatz aus – da wird man nicht viel klären können), wollte ich eine Übersicht haben, welche Anzeigen überhaupt etwas bieten, das man sich leisten kann, ob man dann zurecht kommt und am Ende, wo die Riesen-Summen gezahlt sind – ich spreche gar nicht von der Kaution, das ist etwas Abschreckendes - es könnte bedeuten, dass man etwas falsch interpretiert und etwas ganz anderes unterzeichnet hat und nun nicht mehr aus dem Vertrag aussteigen kann ohne weitere Verlüste, und auch nicht normal wohnen kann.

Danke im voraus für die Antwort !


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tof
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20 Jahren  ago  

Hallo

"Prix mens. 500 , Charges 100" meint 600 monatl. >Kann sie auch niedriger sein? ja: Am ende des Jahr wirdst du vielleicht geld zurück haben (wie immer, für mich) selten sollst du Geld mehr geben (sehr selten)

>Die zweite Variante. Falls da steht – Prix mens. 550. Charges mens. 0 das meint 450 kalt miete + 100 NK 😉 😀

>wie ist es üblich, ist eine Variante „ 500 + 100“ teurer als „550+0“ oder doch 500+100=600, aber vielleicht 10 oder 20 rück am Ende des Jahr so, 550 ist billiger , denk ich 😉

>Telefon wie in deutschland : falls du es möchtest/benutzst, dann sollst du bezahlen

>Bemerkung, z.B., „für 1 Person“. diese bemerkung meint oft "nicht für 12 Studenten die zusammen wohnen" 😉 du sollst nur den Vermieter fragen. (irgendwie, wenn du zu hause bist, machst du was du willst)


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

und wie ist es mit der kaution- was ist üblig? 2 oder 3 monatsmieten? ist es üblig dass man als mieter die technischen sachen ein mal pro jahr durchchecken muss?(das steht in meinem vertrag..)


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Damit das recht verstanden ist: Der Preis "mensuel" ist die monatliche (Netto-)Miete, "charges" sind die Nebenkosten, die ggf. zusätzlich verlangt und abgerechnet werden. Einzelheiten muss man beim Vermieter erfragen und sollten unbedingt schriftlich im Vertrag fixiert sein.

Man kann wohl heutzutage grundsätzlich niemand verwehren, in der eigenen Wohnung (auf eigene Kosten) über einen eigenen Telefon-Festanschluss zu verfügen oder sich einrichten zu lassen.

Wenn die Wohnung für eine Einzelperson angeboten wird, heißt das nicht, dass man nicht gelegentlich Gäste haben darf. Man muss sich nur auf Ärger mit dem Vermieter gefasst machen, wenn man eine 1-Person-Wohnung mietet und dann dennoch als Pärchen mit Kind und Kegel einzieht. Das kommt zumeist aufgrund der beengten m² auch praktisch selten in Frage.

Dass manchmal auch etwas Abstruses in vorformulierten Mietverträgen zu finden ist, ist manchmal auch darauf zu zurückzuführen, dass mancher Privatvermieter eben auch nicht gerade beschlagen in Luxemburger Mietrecht ist und danach strebt, sich nach allen möglichen Risiken hin abzusichern, manchmal mit dazu faktisch ungeeeigneten juristischen Spitzfindigkeiten.

Kern des Problems ist neben dem desolaten Wohnungsmarkt (kein vernünftiges Angebot) ebenfalls die Justiz, die im Extremfall wirklich Jahre braucht, um einen Rechtsfall endlich abzuschließen. Das ist natürlich für kleine Vermieter, die ihr gesamte Ersparnis in eine bestimmte Immobilie stecken haben und dann ggf. ihre Miete nicht erhalten, ein Albtraum, vor dem sie sich abzusichern wünschen.

Wichtig als alle juristischen Formeln ist daher, zumindest wenn es sich um Privatpersonen als Vermieter handelt, ein vernünftiges bzw. ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis zum Vermieter aufzubauen. Dann lässt sich vieles bei einem Kaffeeplausch regeln, wozu man sonst drei Anwälte vier Jahre lang beschäftigen müsste... aufzubauen


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Zum Mietrecht siehe (in frz.) http://www.athome.lu/services/juridique_chapt3.html