logo site
icon recherche
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Allgemeines

Antrag Kindergeld  

Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo! Meine Frage wurde hier im Forum bestimmt schon etliche Male gestellt, sorry, aber vielleicht ist jemand so nett und beantwortet sie mir!? Mein Mann und ich, beide berufstätig in Lux., leben aber in D, erwarten im April unser erstes Kind. Frage: Wo beantrage ich das Kindergeld? In D und Differenzbetrag in Lux. , oder direkt bei der CNPF? Danke für eine Antwort! GRUSS


Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo motchen,

da Ihr beide in Luxembourg arbeitet, müsst Ihr Euer Kindergeld in Luxembourg bei der CNPF beantragen. Ihr werdet das Kindergeld zu 100% aus Luxembourg erhalten. Die Differenzzahlungen-Konstellation wäre die, das einer in Lux, der andere in D arbeitet. Dann wäre es relevant, wo das Kind lebt. Nämlich in D. Dann käme das Kindergeld aus D und die Ausgleichszahlung aus Lux. Noch ein Tip. Denkt an den Antrag Vorgeburtsprämie, Geburtsprämie und Nachgeburtsprämie. Und zuletzt. Denkt daran. Das Kind wird nicht mehr auf Eurer Steuerkarte sein, Ihr erhaltet pro Jahr/pro Kind von der Kindergeldkasse Euro 922,50. Kindergeldberechtigt seid Ihr ja, Ihr stellt ja jetzt den Antrag.


Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

achso, man darf bei allem Formularkram das eine nicht vergessen. Viel Glück der Mutter bei der Geburt im April!!!!


Profilbild von
tire140303
8 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

hallo, kurze frage: wie hoch sind denn diese prämien ??? danke tina


Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo tire140303,

der Kinderbonus beträgt pro Jahr und Kind 922,50 Euro.(wenn kindergeldberechtigt) Die vorgeburtliche Zulage 580,--Euro, die Geburtszulage 580,--Euro und wenn das Kind 2 Jahre ist, kannst du die 3. Zulage, die sogenannte Nachgeburtszulage beantagen, die auch 580,-- Euro beträgt.

Ich hoffe Deine Fragen sind beantwortet.


Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo Mustang1! Zuerst mal Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage und die Glückwünsche! Zwei Fragen habe ich noch: Die Steuerkarten müssen aber trotz jährlichem Kinderbonus von der CNPF beim Steueramt geändert werden, oder? Eine Kollegin, geschieden, zwei Kinder, berufstätig in Lux. beantragt wo ihr Kindergeld? Danke für die Antworten und ein schönes Wochenende!!


Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo Motchen,

ja, die Steuerkarte sollte trotzdem geändert werden, auch wenn sich die Konstellation der Kinderberücksichtigung gesetzlich geändert hat. Zu Deiner Kollegin. Wie lange ist sie denn schon geschieden? Und wo hat ihr Ex Mann gearbeitet? D oder Lux. Die Frage deswegen, weil ich glaube, das es für geschiedene eine gesetzliche Frist gibt, die deine Freundin nach der Scheidung steuerlich noch als verh. mitführt.


Profilbild von
Lilli
30 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo Mustang1, du scheinst dich ja sehr gut auszukennen. Wie komme ich denn an die Anträge für die 3 Geburtenprämien? Ich hab schon einen netten Brief an die CNPF geschrieben, aber nichts erhalten. Muss man da persönlich vorbeigehen? Vielleicht bin ich auch mal wieder zu ungeduldig, der Brief ist erst vor 3 Wochen raus...


Profilbild von
tire140303
8 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

ja, super !!! vielen liebe Dank !!! tina