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Diesel wird in Luxemburg günstiger
Forum / Allgemeines

"Antrag auf Ermächtigung für einen Handel" - offene Fragen  

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mjoelnir
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen, trotz aller Recherchen beim Mittelstandsministerium und bei der luxemburguschen Handelskammer habe ich eines immer noch nicht herausfinden können: Wenn ich für meine nicht-luxemburgische Kapitalgesellschaft eine Niederlassung in Luxemburg gründen will - benötige ich dann das berühmte "Droit d'établissement", wie es für eine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder die Gründung z.B. einer S.à.r.l. notwendig ist, mit allen bekannten Formalismen? Oder genügt es einfach, die Niederlassung per Notar ins Handelsregister eintragen zu lassen, das Gewerbe anzumelden und eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen? Und wie ist es mit dem Henne-Ei-Problem "zuerst Büroraum, dann USt-ID oder umgekehrt"? Ich bin für jeden Hinweis (auch "wo's steht") dankebar... Grüße


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Das mit dem Büroraum ist wohl eher sekundär. Die Frage ist, wann die ersten Geschäftsfälle für die berühmte Buchhaltung anstehen (Lieferantenrechnungen, Kundenrechnungen). Zu irgendeinem Datum wird man nicht umhin können, diese Dinge ordentlich zu führen. Und dann entsteht das kleine Problem, wie eine Rechnung mit MWS zu schreiben, wenn man keine Nummer hat, usw. Es kommt dabei nicht alles auf den Tag an. Es ist nur dumm, wenn man schon Miete zahlt, bevor man geschäftlich aktiv werden darf (etwa bei einem Ladenlokal!), und öffentlcih aktiv darf man nur werden, wenn man eine Gewerbeerlaubnis hat. An dieser Hürde sind hier schon einige Versuche gescheitert. In schwierigen Fällen kann sich dies auch hinziehen, wenn etwa die fachliche Qualifikation in Frage gestellt wird. Meine Empfehlung wäre, einen kompetenten "Coach" oder BusinessAngel aus derselben Branche in Luxemburg ausfindig zu machen. So was Ähnliches wird im Rahmen des Wettbewerbs 1,2,3go vermittelt (siehe www.cc.lu).


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mjoelnir
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19 Jahren  ago  

Ok, verstanden - danke für die Info! Aber so, wie ich es bislang verstanden habe, gilt das, wenn man eine Gesellschaft in LU gründet bzw. freiberuflich dort tätig wird. Aber seit einiger Zeit gibt es doch die vielgerühmte EU-Niederlassungsfreiheit, so daß z.B. jede Kapitalgesellschaft in EU-Land A in einem beliebigen EU-Land B eine Niederlassung bilden darf - von einem Bekannten gerade vor einiger Zeit in Polen durchexerziert und völlig problemlos. Tut sich denn da gerade das Europafreundliche Luxembourg so schwer mit dem EU-Recht?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Solange die Bolkestein.-Direktive noch über allem schwebt, ist ziemlich umstritten, was hier tatsäöchlich das EU-Recht ist. Die Frage steht nämlich: Genügt es den Luxemburger Behörden, dass ein Unternehmen die Zulassung in seinem EU-Herkunftsland besitzt?

Derzeit gehen die Luxemburger immer noch davon aus, dass vor dem Luxemburger Recht alle gleich sind, seien es Luxemburger Unternehmen oder solche aus dem EU-Ausland. Für alle, die in L Geschäfte machen wollen, gelten dieselben Vorschriften!

Mir persönlich gefällt dieser Standpunkt.


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

So man des Französischen mächtig ist,

ausführlich das Dossier "Droit d'établissement - ce qui a changé" in Merkur 02-2005, downloadable from www.cc.lu

oder von www.entreprises.lu das Merkblatt "Fiche d’information / Création d’entreprise"


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mjoelnir
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19 Jahren  ago  

Ok, vielen Dank für die Tipps. Dann werde ich die ganzen Formalitäten mal angehen! Die Chambre de Commerce und das Ministère des Classes moyennes haben mir schon ein paar Unterlagen geschickt - sind echt fix, die Jungs/Mädels: Angefragt, und 2 Tage später hatte ich die Sachen schon im Briefkasten 🙂