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Forum / Allgemeines

Antrag auf Elternurlaub abgelehnt  

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shelby
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20 Jahren  ago  

Hallo!

Wie es den Anschein hat, ist unsere kleine Familie etwas in Not geraten.

Ich habe vor Ablauf des Mutterschutzes einen Antrag auf Elternurlaub gestellt, so wie ich es hier ( http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=52) gelesen habe. Nachdem heute der Ablehnungsbescheid kam, habe ich mir den darin mitgeteilten Gesetzestext ( http://www.cnpf.lu/Lois_interne/L120299-2003.htm) angeschaut, in dem steht, der Antrag muss vor Beginn des Mutterschutzes gestellt werden §4(1). Jetzt stehe ich natürlich ausgesprochen dumm da.

Gibt es einen Weg, doch noch den Elternurlaub sofort zu nehmen und nicht erst (nach erneutem Antrag) in 4 Monaten? Im Gesetzestext steht noch ein Zusatz ("Un règlement grand-ducal peut prévoir les modalités d'exécution pratique du présent article."), ist das eine Möglichkeit?

Über jeden Tip wäre ich sehr dankbar!


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shelby
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20 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antwort! Ich werde mich an die verantwortliche Stelle für die Ablehnung des Antrages wenden, meinen Fall vortragen und dann das Beste hoffen. Vielen Dank auch für die Informationen zu Initiativ Liewensufank; vielleicht können die ja auch noch weiter helfen! Am allerwichtigsten ist nun noch, dass die betreffende Passage im genannten Beitrag geändert wird, damit nicht noch jemand dieser Fehler unterläuft. An wen kann ich mich da wenden?

Über weitere Informationen und Tipps bezüglich dieses Themas würde ich mich sehr freuen! Dankeschön! Shelby


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Hallo Shelby Für die Abänderung des Beitrages werde ich sorgen. Das ist wirklich dumm gelaufen, dafür möchte ich mich entschuldigen. Vermutlich kam hier die Vorerwartung ins Spiel, dass vor Ablauf des 1. Urlaubs der nächste beantragt werden soll. Tatsächlich muss hier aber gleich 2 Urlaube auf einen Schlag geordert werden. Bei an die 500 Beiträgen sit ja statistisch zu erwarten, dass sich Fehler einschleichen. Aber bei einem Fehler mit einem plausiblen Anstrich merkt ma nicht so schnell. Und immerhin ist dies eines der ältesten Beiträge. Und keine Reklamationen bisher! Es wäre aber hilfreich, wenn sich Menschen, die es beruflich oder sonstwie besser wissen, sich auch melden! Wir haben für die Website schon viel Lob gehört, aber nur selten aber konkrete Fehlerkritik. Und irgendwie muss man das doch beunruhigend finden (kann man ja nicht annehmen, dass einer allein alle Weisheit mit dem Schaumlöffel gefressen hat!) Im konkreten Fall wäre es wohl auch angebracht, mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Denn Sinn der Frist ist ja, die betriebliche Personalplanung nicht zu behindern. Wenn der Arbeitgeber seine (ausnahmsweise) Zustimmung gibt, wüsste ich auf Anhieb nicht zu sagen, warum die Behörden eigentlich ablehnen sollten.


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shelby
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20 Jahren  ago  

Hallo Meffo!

Vielen Dank für die Antwort. Tja, es ist halt dumm für mich gelaufen. Aber ich mache "diegrenzgaenger" nicht dafür verantwortlich. Zwar stand die Info falsch im Bericht, aber ich hätte ja auch noch an anderer Stelle nachforschen können. Mein "Gutglaube" ist der Schuldige. Ich werde morgen mit meinem Chef sprechen und das beste hoffen; außerdem habe ich schon einen Brief an meine höchsten Chefs geschrieben, in dem ich auch alles erklärt habe. Nun hoffe ich natürlich auf deren Einverständniss; sonst haben mein Sohn und ich echte Probleme, da keiner für die Betreuung da ist. Und zu jemand Fremden will ich ihn mit seinen 9 Wochen auf keinen Fall geben.

Ihr könnt ja alle mal die Daumen für uns drücken! Dass der Bericht geändert wird finde ich sehr gut! Vielen Dank!!!

Liebe Grüße SHELBY


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shelby
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20 Jahren  ago  

Noch ein kleiner Nachtrag: Ich habe den ganzen Morgen telefoniert und nun weiß ich, dass ich mich mit meinem Anliegen nicht an meine direkten Chefs sondern direkt an die Caisse nationale des prestations familiales wenden muss. Diese telefonisch zu erreichen ist meiner Meinung nach nicht möglich. Wer das auch schon einmal versucht hat, weiß was ich meine. 🙂 Also werde ich morgen persönlich am Schalter vorsprechen und Stossgebete nach oben schicken. Die Arbeitgeber haben auf diese Entscheidung keinen Einfluss, müssten aber die evtl. Zustimmung hinnehmen. Wir werden sehen. Wenn die Geschichte geregelt ist werde ich das Ergebnis mitteilen.

Liebe Grüße SHELBY


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Wir werden immer besser! (ähemm) Der einschlägige Beitrag wurde überarbeitet und ist verfügbar, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=52