Hallo!
Wie es den Anschein hat, ist unsere kleine Familie etwas in Not geraten.
Ich habe vor Ablauf des Mutterschutzes einen Antrag auf Elternurlaub gestellt, so wie ich es hier ( http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=52) gelesen habe. Nachdem heute der Ablehnungsbescheid kam, habe ich mir den darin mitgeteilten Gesetzestext ( http://www.cnpf.lu/Lois_interne/L120299-2003.htm) angeschaut, in dem steht, der Antrag muss vor Beginn des Mutterschutzes gestellt werden §4(1). Jetzt stehe ich natürlich ausgesprochen dumm da.
Gibt es einen Weg, doch noch den Elternurlaub sofort zu nehmen und nicht erst (nach erneutem Antrag) in 4 Monaten? Im Gesetzestext steht noch ein Zusatz ("Un règlement grand-ducal peut prévoir les modalités d'exécution pratique du présent article."), ist das eine Möglichkeit?
Über jeden Tip wäre ich sehr dankbar!