Hallo an alle Teilnehmer an diesem Forum! Ich habe folgende Frage: Ich bin eine ehemalige Grenzgängerin. Bis September dieses Jahres war in im Erziehungsurlaub. Dann wurde mir von meiner Firma gekündigt. Es hat ziemlich lange mit der Bescheinigung des Arbeitgebers gedauert. Aber letzte Woche habe ich ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten, in dem steht, ich hätte keinen Anspruch auf ALG, da "die Anwartschaftszeit nicht erfüllt ist". Die Arbeitszeiten in LU werden nicht anerkannt, weil ich "unmittelbar vor der Arbeitslosenmeldung nicht versicherungspflichtig in der BRD beschäftigt gewesen" bin. Diese Entscheidung beruht auf §§ 117, 123, 124, 190, 192 SGB III.
Was soll das eigentlich bedeuten? Ich habe überall gelesen, dass die Arbeitszeiten in LU in D anerkannt werden und man Anspruch auf das ALG hat.
Hat jemand von euch auch einen solchen Fall gehabt?
Beim Arbeitsamt war ich noch nicht. Ich gehe erst am Dienstag. Aber die Situation ist für mich völlig unklar.