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Forum / Allgemeines

Antrag auf ALG in D abgelehnt  

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luca
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20 Jahren  ago  

Hallo an alle Teilnehmer an diesem Forum! Ich habe folgende Frage: Ich bin eine ehemalige Grenzgängerin. Bis September dieses Jahres war in im Erziehungsurlaub. Dann wurde mir von meiner Firma gekündigt. Es hat ziemlich lange mit der Bescheinigung des Arbeitgebers gedauert. Aber letzte Woche habe ich ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten, in dem steht, ich hätte keinen Anspruch auf ALG, da "die Anwartschaftszeit nicht erfüllt ist". Die Arbeitszeiten in LU werden nicht anerkannt, weil ich "unmittelbar vor der Arbeitslosenmeldung nicht versicherungspflichtig in der BRD beschäftigt gewesen" bin. Diese Entscheidung beruht auf §§ 117, 123, 124, 190, 192 SGB III.

Was soll das eigentlich bedeuten? Ich habe überall gelesen, dass die Arbeitszeiten in LU in D anerkannt werden und man Anspruch auf das ALG hat.

Hat jemand von euch auch einen solchen Fall gehabt?

Beim Arbeitsamt war ich noch nicht. Ich gehe erst am Dienstag. Aber die Situation ist für mich völlig unklar.


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Ich habe die Frage aufgegriffen und einen Beitrag veranlasst.

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=706

Die ähnliche Frage wurde nämlich bereits vor 4 Wochen hier im Forum gestellt. Da dachten wir alle noch, dies sei ein Einzelfall. Doch die Begründung war hier wie da dieselbe!

Uns schwant Böses! Als erste Vorsichtsmaßregel: Einspruch frist- und formgerecht einlegen! Möglicherweise muss erst geklagt werden.


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bibbifee
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20 Jahren  ago  

Hallo Bei mir war es genauso. Gleiche Begründung. Ich habe dann sofort Widerspruch eingelegt und die haben einen Änderungsbescheid geschickt. Der war dann auch wieder falsch; man hatte mich in Steuerklasse 5 eingestuft. Wieder Widerspruch, dann endlich ein korrekter Bescheid....


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ssnopy
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20 Jahren  ago  

Frage :wann war das , wie lange hast Du in Luxemburg gearbeitet?würdest Du notfalls dießen Bescheid zu Verfügung stellen .Für Klage beim Sozialgericht. Gruß Jürgen (Ps. der este wo abgelehnt wurde)


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ssnopy
85 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo Luca, bin die berühmte Nummer eins in der Überschrift auf Deine Frage.Wiederspruch auch abgelehnt.Klage vorm Sozialgericht lauft.Die Vorderung datiert allerdings aus 2003/2004.Kosten für Anwalt ca.400€ Gruß Jürgen


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luca
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20 Jahren  ago  

Ich bin wieder da, um euch über mein Gespräch mit der Sachbearbeiterin zu berichten.

Um es kurz zu machen, ging es angeblich aus meinem Antrag nicht eindeutig hervor, dass ich eine Grenzgängerin war. Ich weiss genau, dass ich bei der Abgabe des Antrags erklärt habe, dass ich in Trier gewohnt habe und täglich nach Luxembourg gependelt habe. Samstags und Sonntags war ich in Kaiserslautern (wo ich jetzt wohne). Der Sachbearbeiter damals hat es anders verstanden - dass ich in Luxembourg gewohnt habe und an Wochenenden in KL war. "Ah so, Sie sind also Grenzgängerin! Na dann ist es ganz anders!... " Jetzt muss ich noch eine Bescheinigung vorlegen, dass ich wirklich in Trier angemeldet war. Erst mal Erleichterung (bei euch bestimmt auch). Aber Unsicherheit und bitterer Nachgeschmack sind geblieben. Die Ablehnung habe ich am Freitag bekommen und musste deshalb erst das ganze Wochenende warten. Und diese Woche war die Sachbearbeiterin erst am Mittwoch da. Die ganze Zeit dachte ich darüber nach, wie es weiter geht ohne Arbeit UND OHNE finanzielle Unterstützung. Dazu noch mit einem kleinem Kind.

Grüsse

Luca

P.S. Falls es jemanden hier betrifft: Die jenigen, die in Luxembourg auch wohnen, brauchen min. ein Jahr Berufstätigkein in Deutschland, um Anrecht auf ALG zu haben ( so habe ich es verstanden).