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Forum / Allgemeines

Anspruch auf Resturlaub bei Krankheit?  

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CocoLux
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19 Jahren  ago  

Hallo,

was passiert eigentlich mit dem Anspruch auf Resturlaub, wenn man durch Krankheit nicht in der Lage war, diesen zu nehmen? Verfällt er zum 31.03. oder muss er ausgezahlt werden? Ändert sich etwas, wenn gekündigt wird?

Danke für jeden Hinweis!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Der bei invaliditäts- oder krankheitsbedingter Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommene Urlaub muss, so die ständige Rechtsprechung, ausgezahlt werden.

AK 2004_2_vous-Informe, www.akl.lu

Aus dem Blatt der ITM, "Der jährliche Erholoungsurlaub, Gesetz vom 2. April 1966", http://www.itm.public.lu/droit_travail/fiches_informatives/fi_jahrliche_erholungsurlaub.pdf

Der Anspruch auf Urlaub aus dem Vorjahr erlischt definitiv am 31.3. des Folgejahres, außer es handelt sich hierbei um Resturlaub, der im 1. Jahr der Beschäftigung nicht genommen werden durfte.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht genommener Urlaub ausnahmsweise ausgezahlt werden.

Ob dieser Entschädigungsanspruch auch bei automatischer Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Invalidität besteht, ist von Gerichten widersprüchlich entschieden worden.


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CocoLux
38 Messages

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19 Jahren  ago  

O.K. - Tausend Dank!