1. Frage :Ich bin schwanger und arbeite in Luxembourg als Haushälterin.Besteht der Kindergeldanspruch weiter auch wenn ich im Erziehungsurlaub bin?Oder nur wenn ich tatsächlich arbeite?
2.Frage: Aufgrund verschiedener Umstände wurde die Schwangerschaft nun erst in der 33. Woche festgestellt.Entfallen dann die Geburtszulagen?
Hoffe jemand kann mir da weiter helfen!!!
Gruß und guten Rutsch ins neue Jahr!!