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Forum / Allgemeines

Anspruch auf Erziehungsgeld?  

Profilbild von member_10_year
Marcimark
11 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo und guten Tag.

Da momentan niemand auf der Kindergeldstelle Luxemburg zu erreichen ist, wende ich mich einfach mal an dieses Forum. Folgende Situation hat sich ergeben: Am 19.09.2003 kam mein Sohn auf die Welt. Am 19.10.2003 habe ich eine Arbeitsstelle in Luxemburg angenommen. Ich lebe mit der Mutter meines Kindes zusammen. Wir sind (noch) nicht verheiratet. Besteht ein Anspruch auf Erziehungsgeld aus Luxemburg? Wenn ja, wie hoch ist dies ungefähr und wie lange wird es gezahlt? Das Erziehungsgeld wurde noch nicht in Deutschland beantragt.

Vielen Dank für Ihre, eure Hilfe im voraus.

MFG Marco


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max
21 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo Marco, ob du Anspruch Auf Erzihungsgeld in Lux hast, hängt im wesentlichen davon ab ob du Ansprüche in deinem Wohnland also Deutschland hast. Denn Voraussetzung zur Bearbeitung deines Antrags in LUX ist ein Bescheid aus Deutsland, dies kann durchaus auche ein ablehnender Bescheid sein. Du solltest auf jedenfall zu nächst einen Antrag in D. stellen, und zwar ganz schnell.

Analog gilt übrigens das gleich für Kindergeld.

Lux zahlt immer nur die sog. Diverenzahlung, da diese Zahlungen in Lux höher sind als in Deu.

Übrigens die Bearbeitung in Lux kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Viele Grüsse


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Es ist richtig gesagt: Der Anspruch im Wohnland hat "Priorität" vor dem Anspruch des Antragstellers im Beschäftigungsland (wenn man in beiden Ländern anspruchsberechtigt ist!). Wenn es in L mehr gibt, kann die Differenz hernach angefordert werden. Der Leistungsbezug oder -nichtbezug aus D muss aber hierbei belegt werden.