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Forum / Allgemeines

Anspruch auf Erziehungs- bzw. Elternurlaubsgeld  

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mia1
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen! Zum 01.11.2005 soll Luxemburg ein neues Gesetzt verabschiedet haben zur Thematik Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn die Mutter in Luxemburg arbeitet, der Vater in Deutschland. Letzte Woche auf dem Grenzgänger-Treffen konnte mir hierzu leider niemand der anwesenden Personen etwas Genaueres dazu sagen. Es heißt, wenn man einen Anspruch aus Deutschland hat, würde sich Luxemburg neuerdings quer stellen, das höhere Erziehungsgeld bzw. Elternurlaubs-Geld zu bezahlen... Weiß hier jemand etwas Genaueres bzw. kann mir sagen, wo ich das Gesetz nachlesen kann? Auf der Familienseite ist bisher leider nichts zu finden.. Vielen Dank schon mal im Voraus,

Viele Grüße


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Man muss hier wie immer scharf unterscheiden zwischen dem, was mancher in Luxemburg gerne möchte - und was Rechtslage ist.

Luxemburg hatte vor drei Jahren erst seine Gesetze zu den Familienleistungen geändert, nicht um den Grenzgängern einen Gefallen zu erweisen, sondern weil die Europäische Rechtsprechung einfach verlangt, dass nicht ansässige Beschäftigte mit den Ansässigen in dieser Hinsicht gleich gestellt werden.

Falls also tatsächlich etwas in der Art eines Rückschritts auf diesem Gebiet bei irgendwelcher Behörde im Schwange sein sollte -wovon ich bislang nichts bemerkt habe-, so besteht die Möglichkeit, dies vor europäischen Gerichten anzufechten bzw. vor einem Luxemburger Gerichtshof mit Verweis auf europäisches Recht.

Im Übrigen scheint mir in D auch noch nicht ausgemacht, welche Leistungen wie hoch auf diesem Gebiet künftig sein werden.


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19 Jahren  ago  

Ich habe kürzlich auch von mehreren Fällen gehört, in denen das Erziehungsgeld (bzw. der Ausgleich) und auch der Congé parental abgelehnt wurden. Es muss doch da eine neue Regelung geben. Würde auch gerne Näheres darüber erfahren!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

http://www.liewensufank.lu/deutsch/aktuelles/gesetz.htm


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19 Jahren  ago  

Die Leserbriefe sind ja echt schöne Erfahrungsberichte, aber leider sind keine aktuellen Erfahrungen von Müttern dabei, denen der Erziehungsurlaub bzw. das Erziehungsgeld abgelehnt wurde. Anscheinend ist es neuerdings so, dass im Falle, wenn Anspruch auf Erziehungsgeld in Deutschland besteht, die Luxemburger den Erziehungsurlaub (6 Monate) sowie das Erziehungsgeld ablehnen. Wohl gibt es schon ein Urteil des Europäischen Gerichts, aus dem hervorgeht, dass in diesem Falle die Luxemburger die Differenz zum lux. Anspruch bezahlen müssen. Allerdings habe ich gehört, dass dies auch momentan abgelehnt wird.


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mia1
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19 Jahren  ago  

Genau so ist es nämlich leider, Luxembourg lehnt ab ohne näheren Verweis, meine betroffene Kollegin hat die Unterlagen jetzt zu einem luxembourger Anwalt gegeben, mal sehen was dieser herausfindet bzw. wie weit der kommt....