Mich würde interessieren, ob es eine Regelung gibt, die festlegt, wie lange ich als Deutscher in Luxemburg mit Hauptwohnsitz gewohnt haben muss um im Falle einer Arbeitlosigkeit in Lux Anspruch zu haben. Habe von Grenzgängern gehört, die nach Lux umgezogen sind KURZ BEVOR sie gekündigt wurden und denen am Ende der Anspruch verweigert wurde mit der Begründung es sei 'Leistungstourismus'. Sie bekämen dann weder von Deutschland noch von Lux Leistungen. Ist das letztendlich Ermessensfrage des jeweiligen Sachbearbeiters?
Hallo,
mh... dann gerät man besser nicht diesen Herrn von der Agentur für Arbeit in Trier - wie heißt er gleich? Thomas Jacoby oder ähnlich? Denn von genau ihm stammt dieser Beitrag nämlich. Ich hatte schon einen anderen Beitrag von Dir gelesen und weiß, dass er Dir bekannt ist. Ist alles recht heikel, weil geltendes Recht häufig eben nicht richtig angewendet wird - oft auch aus purer Berechnung. Es ist nicht leicht, sich gegen die 'Staatsgewalt' durchzusetzen und überhaupt einen Anwalt zu finden, der sich da genauestens auskennt. Na ja, hoffen wir aufs Beste. Vielen Dank für die Antwort.