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Forum / Allgemeines

Anspruch auf Arbeitslosengeld in D ?  

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dara
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19 Jahren  ago  

Hallo. Ich bräuchte mal euren Rat. Ich wohne in Lux., bin Deutsche, war von Mai 2004 bis Mai 2005 arbeitslos und habe in Lux. Arbeitslosengeld bekommen (12 Monate folglich). Nun werde ich zum 1.10. wieder arbeitslos (werde gekündigt wegen Auftragslage) und habe zudem vor, nächsten Monat wieder nach Deutschland (Trier) zu ziehen. Habe ich dort Anrecht auf Arbeitslosengeld? Arbeitslos melden muss ich mich ja so oder so beim Arbeitsamt in Trier, aber mich würde halt vorab schon mal interessieren, ob ich Anrecht auf Geld habe, nachdem ich vor Kurzem ja schon 12 Monate in Lux. Geld bekam. Vielen Dank.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein: 1. Sie müssen arbeitslos sein. 2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben. 3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

"Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten drei Jahren (Dreijahresfrist) vor der Arbeitslosmeldung, der so genannten Rahmenfrist, und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden haben. HINWEIS: Ab 01.02.2006 beträgt die Rahmenfrist zwei Jahre." http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=7944&rqc=6&ls=false&ut=0

Zur Dauer und Höhe des Anspruches sowie zu sonstigen wichtigen Punkten erhalten Sie weitere Informationen ebenfalls auf den nachfolgenden Seiten.

"Bitte beachten Sie auch Folgendes: Seit dem 01.07.2003 gilt bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eines sonstigen Versicherungspflichtverhältnisses wie z. B. Grundwehrdienst oder Krankengeldbezug die Verpflichtung zur frühzeitigen persönlichen Meldung. Arbeitnehmer sind daher verpflichtet, sich unmittelbar nach Kenntnis über die Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses (z. B. bei Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages) persönlich bei einer Agentur für Arbeit ihrer Wahl zu melden. Handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag, muss die Meldung bereits drei Monate vor Vertragsablauf erfolgen. Die Regelung gilt nicht für betriebliche Ausbildungsverhältnisse. Erfolgt die Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig, wird das Arbeitslosengeld für jeden Tag der verspäteten Meldung bis zu einer Höchstgrenze von 1500 Euro gekürzt."


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Hallo!

Ich kann Deine Frage leider nicht genau beantworten, sondern eher nur vermuten: Es könnte ein Problem geben, weil die Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in L möglicherweise angerechnet werden (wegen irgendwelchen zwischenstaatlichen Regelungen). Also kann ich mir schon gut vorstellen, das Du kein Arbeitslosengeld mehr in D bekommst. Andererseits hast Du ja nach Beendigung Deiner Arbeitslosigkeit wohl wieder ein paar Monate gearbeitet, somit hättest Du ja wiederum die vom deutschen Arbeitsamt geforderten mindestens 12 Monate in den letzten 3 Jahren erfüllt.... also vielleicht doch besser mal beim deutschen Arbeitsamt nachfragen!

Hartz IV würdest Du jedoch auf jeden Fall bekommen, da Du ja arbeitswillig und -fähig bist. Und sooo schlecht wie alle tun ist Hartz IV (zumindest für Singles bzw. Alleinlebende) nun auch wieder nicht - bekommt man doch immerhin die Miete und NK einer angemessenen Wohnung (d.h. so etwa 50 qm) bezahlt, man ist kranken- und rentenversichert und dann natürlich noch die 345 Euro „sowieso“. Und das ist auf jeden Fall besser als das, was man in Luxemburg nach dem Jahr Arbeitslosengeld bekommt - nämlich meines Wissens nach NICHTS.

Aber mal was anderes: Ich hätte auch ein paar mir sehr wichtige Fragen an Dich, da ich bisher noch keinen Deutschen getroffen habe, der in L wohnt. Ich habe nämlich vor, demnächst nach L zu ziehen, habe aber ein paar Fragen zu diesem Thema (auch bezogen darauf, was dann im Falle einer ja immer mal möglichen irgendwann-mal-Arbeitslosigkeit passiert, wie das dann in L läuft usw.) und wäre zudem entsprechend auch auf Wohnungssuche dort (wenn möglich was Bezahlbares ;-)) - ich wäre sehr froh, wenn Du mir eine kurze Mail schicken würdest, damit ich Dir mal meine Fragen schicken kann (manche davon möchte ich nur ungern hier öffentlich posten): [email protected]

Bis dahin, Gruß, Michael


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Zur Indemnité de chômage ist hier folgendes Merkblatt zu finden,

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=813


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luxlex
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19 Jahren  ago  

Nach einem Jahr gibts RMG... auch nicht schlecht.. http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&forum_msg_id=12311 http://www.secu.lu/legis/sommaires/sommrmg.htm http://www.snas.etat.lu/


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ob gut oder schlecht, mit diesem Urteil wäre ich lieber zurückhaltend.

Ob RMG oder ALG II, beides ist eher eine Sackgasse als eine Perspektive. Das Hauptproblem sehe ich darin, den betroffenen Menschen es zu ermöglichen, sich aus dieser Sackgasse zu befreien.

Und dazu gehört nicht nur ökonomischer Druck! Wenn es danach ginge, müsste ganz Afrika schon China den Rang im Wirtschaftswachstum längst abgelaufen haben. Oder will jemand behaupten, Afrikaner verhungern lieber als zu arbeiten?!


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luxlex
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19 Jahren  ago  

Ich wollte nur sagen, dass man auf einer der Internetseiten die Beträge ausrechnen kann und die doch "etwas" höher sind als in D.

Es gibt ja wohl eine Statistik über Arbeitslosigkeit http://www.wort.lu/articles/4915840.html

Aber wieviele Menschen beziehen eigentlich RMG ?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die Links sind gewiss interessant und für Betroffene zumindest hilfreich. Dafür danke! Üblicherweise werden bei solchen Vergleichen D/L aber "Sozialtourismus"- oder "Sozialneid"-Debatten geführt, die ich am wenigsten hilfreich finde.

Als ob ein deutscher Sozialhilfe-Empfänger in Florida (großer BILD-Aufmacher damals) schuld an den Zuständen der deutschen Wirtschaft oder der europäischen Politik wäre!


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luxlex
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19 Jahren  ago  

Sicherlich ist niemand "Schuld" der Sozialleistungen bezieht, dafür wurden sie ja vom Gesetzgeber geschaffen. Es obliegt also nur den öffentlichen Instanzen zu überwachen, dass alle Regelungen eingehalten werden und falls das System schlecht ist, der Politik die Lage zu ändern... Ich habe auch selbst schon staatliche Beihilfen in Anspruch genommen, wo man sich die Frage stellen muss, ob ich darauf angewiesen bin und ob sie sinnvoll sind... aber solange etwas besteht wäre man ja blöd es nicht in Anspruch zu nehmen (siehe Eigenheimzulage u.ä.)