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95er Benzin wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Anspruch auf ALGI ???  

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siebdrucker
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17 Jahren  ago  

Bin zum Ende September gekündigt und von der Arbeit freigestellt worden. Beim Arbeitsamt in Deutschland wollte man mir nun erzählen, dass ich in Deutschland keinen Anspruch auf ALGI hätte (nach 18 Monaten Tätigkeit in Lux), da es eine entsprechende Verienbarung mit Lux nicht gäbe - DAS KANN JA WOHL NICHT SEIN - ODER???


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Du solltest Dich umgehend an eine Luxmeburger Gewerkschaft oder den DGB wenden. Außerdem wäre es mal interessant zu erfahren, wer beim Arbeitsamt solche Dinge verbreitet.


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Van
79 Messages

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17 Jahren  ago  

Also mit dem deutschen Abeitsamt habe ich auch ganz schlechte Erfahrungen gemacht! Ist zwar nicht direkt das selbe Thema, aber es muß ja mal gesagt werden. Meine Schwiegermutter hat ihr Leben lang gearbeitet und als sie kurz vor der Rente war, wurde sie aufgrund Firmenschließung arbeitslos. Der nette Mann vom Arbeitsamt hat ihr gesagt, sie bekommt gar nix, da sie ja ein Haus besitze. Er hatte sogar Papiere da, um eine Hypothek auf das Haus aufzunehmen (spielen die jetzt Bank?), wovon sie dann bis zur Rente leben sollte. Meine Schwiegermutter war so verzweifelt, daß sie das Teil sogar unterschrieben hat! Ich habe dann sofort bei diesem Mitarbeiter angerufen und ihn gefragt, wovon meine Schiegermutter die Hypothek abbezahlen soll. Dann wäre ja recht bald das Haus unter dem Hammer und sie hätte nicht mal mehr eine Bleibe...Er gab mir zur Antwort, er müsse gar nicht mit mir sprechen, er hätte nämlich gar kein schriftliches Einverständnis meiner Schwiegermutter, daß er mit mir über ihre Angelegenheit sprechen darf. Als ich sagte, daß sie ja neben mir stünde, hat er einfach aufgelegt. Ich will nicht wissen, wieviele Häuser so billig irgendwann in den Besitz von gewissen Mitabeitern gehen. Siebdrucker,hoffe Du bekommst was Dir schließlich zusteht!


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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17 Jahren  ago  

Sind hier Mächenerzähler unterwegs???? Wenn du mindestens 1 Jahr lang in der EG deine sozialversicherungspflichtigen Beiträge gezahlt hast und arbeitslos wirst, meldest du dich bei der Arbeitsagentur deines Wohnorts arbeitslos.! ( Besser schon vorher) .Die verlangen dann von dir ein Formular E 106?? das erhälst du bei der ADEM (lux. Arbeitsmt) . Dieses Formular legst du dem Arbeitsamt in D vor. Danach wird dein Arbeitslosengeld berechnet.


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siebdrucker
2 Messages

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17 Jahren  ago  

man muss mal wieder feststellen, dass die "sachbearbeiter" bei der arbeitsagentur absolut inkompetent sind - das fing mit der trennungskostenbeihilfe an und endete eben mit der aussage über das algI!!!!