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Forum / Allgemeines

Anrecht auf Feiertag während Krankheit  

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Sterntaler26
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15 Jahren  ago  

Hallo!

Mein Arzt hatte mich Ende April bis Anfang Mai 1 Woche krank geschrieben. In dieser Woche viel auch der 1. Mai (Montag). Ich arbeite 3 Tage die Woche jeweils 8 Stunden. Da ich Montags aber normalerweise nicht arbeite, hätte ich 4,8 Stunden zu Gute bekommen.

Da ich jedoch krank geschrieben war, fallen diese 4,8 Stunden weg?

Vielleicht kann ich ein anderes Beispiel nennen welches einfacher zu verstehen ist:

Wenn jemand 2 Wochen krank geschrieben ist, und in diesen 2 Wochen fällt ein Feiertag auf einem Samstag oder Sonntag, hätte dieser ja normalerweise Anrecht diesen Feiertag nachzuholen. Würde dieses Anrecht wegfallen weil er krank geschrieben war? Dieses Beispiel ist vieleicht einfacher zu verstehen...


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Alex124
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15 Jahren  ago  

Ich kann dir zwar bei dem eigentlichen Problem nicht helfen, aber vielleicht sollte man sich mal überlegen, ob es wirklich notwendig ist, einem einzigen Tag Urlaub in einer solchen Zeit hinterher zu rennen.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Da kann ich Alex124 nur zustimmen. In der jetzigen Zeit würde ich nicht auf diesen Tag bestehen, und dann später für eine ganz lnge Zeit frei dafür zu bekommen. Ich war auch krank in einem Zeitraum, wo ein Faeiertag drin war....ist halt so gekommen und ich kann ja das Krank sein vorher nicht planen.

Also Sterntaler26 überlege Dir genau was Du willst und ob es Dir was bringt.

LG drachennobbes


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schreiberlein
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15 Jahren  ago  

4,8 Stunden. Alle Achtung. Ich arbeite im Schnitt, wie wahrscheinlich viele hier, jeden Tag rund eine Stunde mehr. In diesen Zeiten muss man vielleicht auch ein bisschen das Unternehmen unterstützen. Krankgeschrieben - auch bei Teilzeit - ist Pech. Wenn ich Weihnachten leider krankgeschrieben bin, dann bekomme ich ganz sicher nicht den 1. und 2. Feiertag gutgeschrieben (Egal, ob Voll- oder Teilzeit)! Das hat nicts mit der tatsache zu tun, dass einem Feiertage zurückerstattet werden, die auf einen Samstag oder Sontag fallen (egal, ob krankgeschrieben oder nicht). Lediglich, wenn man Urlaub hat und während dieser Zeit krankgeschrieben wird, so bekommt man die entsprechenden Urlaubstage zurückerstattet.

Aber über Arbeitseinstellung soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden (...)


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Bluepath
685 Messages

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15 Jahren  ago  

die Franzosen haben dafür einen guten Spruch: "on ne peut pas avoir le beurre et l'argent du beurre" oder in GB sagt man "to have one's cake and eat it too" ... egal ... man kann eben nicht alles haben und mein Gefühl ist, dass man mit dieser Fragestellung in Lux nicht so gut punkten würde... 😐


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Sterntaler26
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15 Jahren  ago  

Also ich glaube hier verstehen mich irgendwie alle falsch.

Es geht mir eigentlich nur um's prinzip, da ich nämlich während meiner ganzen Laufbahn nicht ein einziges Mal krank war!!! und wenn, bin ich immer arbeiten gegangen! ich arbeite auch keine 4,8 stunden am Tag sondern 3x 8 stunden die woche weil ich familie habe.

Davon abgesehen hat mich mein arbeitgeber vor 1 Monat entlassen und habe jetzt die letzte lohnabrechnung bekommen!!! und da wir schon einige male übers ohr gehauen wurden was vergütung von urlaubstagen angeht (und wir den mund gehalten haben) ist mir es jetzt wichtig zu wissen ob ich im recht bin. Die art und weise wie ich entlassen wurde war auch nicht die feine art!!

hier geht's es nämlich nicht um 4,8 stunden (die ich meinen arbeitgeber unter anderem schon öfters "geschenkt" habe) sondern um insgesammt 150€ und ich finde in der momentanen Situation ist das nicht gerade wenig!!! ich hoffe jetzt verstehen mich hier einige besser!!! ich gehöre nämlich zu denen die für ein Unternehmen gerne arbeiten und nicht dagegen.

Ausserdem war's es nur eine frage und ob ich dagegen angehe ist immer noch eine andere sache!


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Wenn Du das von Anfang an so geschrieben hättest, wie jetzt gerade, hätte man Dich wahrscheinlich auch eher verstanden. Als ich oben angefangen habe, zu lesen, dachte ich auch als aller erstes, mein Gott, wie kleinkariert kann man nur sein. Also ich war schon oft krankgeschrieben und da waren auch einige Feiertage dazwischen, aber ich wäre niemals auf die Idee gekommen, den dann im Anschluss nachzufordern. Da Du jetzt entlassen worden bist und das wohl auch nicht auf die feine englische Art, dann würde ich auch auf mein Recht beharren. Oft das rechtlich tatsächlich so ist, weiß ich aber nicht. Versuche doch bei der Gewerkschaft nachzuhören und ich gebe Dir Recht, daß man in der heutigen Zeit keinen Euro verschenken sollte, wenn er einem zusteht!


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hier bin ich noch einmal. Weiß nicht, ob Du den TV liest, da steht heute morgen ein Artikel über Sonn- und Feiertagszuschläge im Krankheitsfall drin. Da ist von einem Fall die Rede, da war jemand für Sonn- und Feiertagsarbeit eingeteilt, wurde dann aber krankgeschrieben. Der AG hat ihr die Zuschläge nicht gezahlt, dies ist aber nicht richtig, da nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz die Zuschläge auch im Krankheitsfalle zu zahlen sind. Ob dies jetzt auf Deinen Fall passt und ob das letztendlich in Luxemb. auch so geregelt ist, wird Dir wohl ein Anruf bei der Gewerkschaft sagen! Wollte Dich nur kurz informieren!


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Feiertage sind wie Sonntage - daher auch die Bezeichnung "Sonn- und Feiertage" - und genauso, wie Du für einen Sonntag keinen Ausgleich bekommst, wenn Du krank bist, bekommst Du auch für einen Feiertag keinen. Bei jemandem, der spezifisch für Sonn- und Feiertagsarbeit eingestellt wurde, ist das ein ganz anderer Fall.


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mini06
295 Messages

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15 Jahren  ago  

hmm, sehe ich anders - wenn ein Feiertag auf einen Wochentag fällt ?! wozu sollte es da keinen ausgleich geben? wenn ein feiertag auf einen sonntag fällt hat man doch auch anspruch auf diese std.! es gibt firmen die dann auf den darauffolgenden tag ihren betrieb schließen fällt ein feiertag auf einen sonntag! fällt ein feiertag auf samstag bekomme ich auch 8h gutgeschrieben...


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feyfam
134 Messages

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15 Jahren  ago  

Wenn man aber Teilzeit arbeitet und normalerweise an diesem Tag NICHT arbeiten würde (wie oben beschrieben), warum sollte es dann einen Ausgleich geben?


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Jack
117 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo ihr,

ich komme nicht umhin jetzt auch noch etwas zum besten zu geben.

Aus der Broschüre: "Gesetzliche Urlaubsregelung in Luxemburg" zitiere ich:

Was wird aus einem gesetzlichen Feiertag, der in den Krankheitsurlaub oder in den Mutterschaftsurlaub eines Arbeitnehmers fällt? Ein gesetzlicher Feiertag, der in den Krankheitsurlaub oder in den Mutterschaftsurlaub eines Arbeitnehmers fällt, ist verloren. Er kann nicht nachgeholt werden.

Die Broschüre ist von der Chambre de Travail.

Demnach steht wohl fest das ihr kein Feiertag mehr zusteht.


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grenzerfahrung
77 Messages

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15 Jahren  ago  

Wenn man also vermeiden will, dass der Tag verfällt, dann beim Arzt darauf aufpassen, dass man nicht über einen Feiertag hinweg krank geschrieben wird. Dann muss man nach dem Feiertag ggf. die Krankschreibung verlängern. Hat auch den Vorteil, dass man dann insgesamt einen Tag weniger krank geschrieben ist, das ist gut für die Statistik 😉


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TheDuke
139 Messages

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15 Jahren  ago  

Zunächst hat man falls man immer noch nicht gesund ist spätestens am letzten Tag der Krankschreibung beim Arzt vorstellig zu werden. Wenn die Krankschreibung bis Freitag geht, zählt das Wochenende auch noch dazu. Wenn ein Feiertag für einen Angestellten / Arbeitnehmer ein normaler Arbeitstag ist, ist dies auch zu vergütungen.