Hallo Zusammen, ich möchte wissen ob nach einer langjährigen Beschäftigung in Luxemburg ein Anrecht auf Bestätigung/Bescheinigung über berufliche Aufgaben/Tätigkeiten besteht und wenn ja ... wo und wie wird das juristisch definiert. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus JDore
Das Arbeitszeugnis
Nach Beendigung des Arbeitsvertrags muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Anfrage hin ein Zeugnis ausstellen, welches das Datum des Beginns und der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, die Art der besetzten Stelle oder, gegebenenfalls, die nacheinander besetzten Stellen sowie die Zeiträume, während denen diese besetzt wurden, enthalten muss.
Dieses Zeugnis darf keinerlei tendenziöse oder für den Arbeitnehmer nachteilige Angaben enthalten.
Im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags ist das Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer auf dessen Anfrage hin mindestens acht Tage vor Ablauf des Vertrags auszuhändigen (Muster 12).
Im Gegensatz zu der in Deutschland üblichen Praxis, ist es nicht notwendig, ein Empfehlungsschreiben auszustellen.