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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Anrecht Aide à re-emploi  

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Beamer
17 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo zusammen, vielleicht kann mir ja jemand helfen. Soweit ich das europäische Recht verstanden habe, gilt für AN wenn einmal die Aide à re-emploi genehmigt, dann hat man einmal in seinem Leben das Anrecht auf 48 Monate. Wie sieht es bei einem Grenzgänger aus, der dies in Lux für 12 Monate in Anspruch genommen hat, zwischenzeitlich nach Deutschland als AN wechselt (ca. 8 Monate) und dann wieder nach Lux als Arbeitnehmer kommt. Laut Aussage ADEM hat der AN dann sein Anrecht auf die Aide à re-emploi komplett verwirkt, obwohl er die 48 Monate noch nicht ganz in Anspruch genommen hat. Korrekt ? Inkorrekt?

Danke für Eure Mithilfe um Klarheit in dieses Thema zu bringen.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Ich glaube die ADEM hat Recht. Denn über diese Behörde läuft alles. Bedenke dass dir ein bestimmter Arbeitgeber zur Aide ...verholfen hat. Wenn du zurück nach D gehst....ist alles vorbei. Es geht doch darum einen Arbeitsplatz in Lux zu finden. Aber informier uns mal über die weitere Vorgehensweise