Hallo zusammen, vielleicht kann mir ja jemand helfen. Soweit ich das europäische Recht verstanden habe, gilt für AN wenn einmal die Aide à re-emploi genehmigt, dann hat man einmal in seinem Leben das Anrecht auf 48 Monate. Wie sieht es bei einem Grenzgänger aus, der dies in Lux für 12 Monate in Anspruch genommen hat, zwischenzeitlich nach Deutschland als AN wechselt (ca. 8 Monate) und dann wieder nach Lux als Arbeitnehmer kommt. Laut Aussage ADEM hat der AN dann sein Anrecht auf die Aide à re-emploi komplett verwirkt, obwohl er die 48 Monate noch nicht ganz in Anspruch genommen hat. Korrekt ? Inkorrekt?
Danke für Eure Mithilfe um Klarheit in dieses Thema zu bringen.