Mit dem Vorsatz, die Gesetze befolgen zu wollen, ist es nicht einfach getan. Dazu muss man erst einmal wissen, welche dies denn sind!
Hierfür gibt es wohl keine Fertiglösung im Großherzogtum.
Worum handelt es sich bei einer selbständigen Tätigkeit als "Tutor"?
Das ist die Frage!
Es gibt hierzu ein Online Abfragesystem,
http://www.mcm.public.lu/autorisations/pieces/profilage/start.do
Das ist allerdings nur dann recht brauchbar, wenn man die passende Kategorie selbst schon weiß.
1. Vermutlich handelt es sich hierbei nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung,
personnel domestique ( travaux de ménage, de garde d'enfants et d'aides et soins aux personnes dépendantes ),
http://www.ccss.lu/site.htm
2. Sondern eher um eine Tätigkeit, ähnlich einem freien Beruf, profession libéral
http://www.mcm.public.lu/fr/autorisations/activite/professions/index.html
einkommensteuertechnisch:
Bénéfice provenant de l'exercice d'une profession libérale,
http://www.impotsdirects.public.lu/az/b/benef_exerc_liber/index.html
3. Ist es eine Gelegenheitsbeschäftigung? http://www.ccss.lu/contenu/employeur/caspart.htm#1
4. Oder eine Nebentätigkeit im kulturellen oder sportlichen Bereich?
Ich würde empfehlen, wenn es sich nicht um größere Beträge handelt, die Sache als Antragsteller nicht allzu hoch zu hängen, ansonsten man Gefahr läuft, in Formularen und Abgaben zu ertrinken (die man gewiss irgendwann einmal erstattet erhält, wenn man nach Jahresablauf belegen kann, dass man falsch oder zu hoch eingestuft wurde).
Aber eigentlich macht man alles ja nur, um mehr Geld in der Tasche zu haben als vorher, das sollte man nicht aus dem Auge verlieren!
Wenn man ein gewisses Minimum nicht überschreitet und nicht zur Führung einer ordentlichen Buchhaltung verpflichtet ist (oder es gibt auch Masochisten, sich freiwillig dieser Bürokratie unterwerfen will), kann man von MwSt. absehen.
Mit Ausnahme einer gewissen Anzahl gesetzlich definierter freier Berufe ist die Ausübung einer intellektuellen Tätigkeit (wie etwa Beiträge schreiben für eine Lokalzeitung, ...) nicht besonders genehmigungspflichtig. Das Mittelstandsministerium oder die Kammern sind auch bestimmt nicht dazu in der Lage, hierfür eine berufliche Qualifikation nachzuprüfen, noch wäre das außerordentlich sinnvoll.
Der direkte Weg wäre, zur CCSS zu marschieren, und sich am Schalter zu informieren, in welche Kategorie man sich anzumelden hat!
http://www.ccss.lu/site.htm
Voraussichtlich wird erst einmal für die Nebenbeschäftigung ein Bruchteil des sozialen Referenzmindestlohns als Basis für die Sozialbeiträge zugrunde gelegt; allerdings trägt ein Selbständiger 100% (also AG- und AN-Anteil!).
Schätze, das wird im Monat ca. 120 € ausmachen, die man überweisen darf. Dafür wird dann auch die Rente später höher!