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Forum / Allgemeines

Angestellt in L und nebenher selbständig in L, was ist zu tun?  

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pipaw
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19 Jahren  ago  

Hallo liebe Grenzgänger,

ich bin wohne in D und bin in L fest angestellt. Jetzt möchte ich eine (von meinem Arbeitgeber genehmigte) Nebenbetätigung als Tutor in L anfangen. Für diese Tätigkeit werde ich privat eine Rechnung schreiben müssen. Was habe ich da zu beachten? Dass ich das Geld versteuern muss, ist klar, wohl über die Steuererklärung am Jahresende. Aber muss ich auf solches Einkommen auch Sozialabgaben zahlen? Muss ich irgendeine Genehmigung für eine selbstständige Tatigkeit haben? Was ist mit der Mehrwehrtsteuer? Muss ich diese in Rechnung stellen? Und wenn ja, wie führe ich sie dann wieder ab?

Fragen über Fragen... Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

pipaw


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Mit dem Vorsatz, die Gesetze befolgen zu wollen, ist es nicht einfach getan. Dazu muss man erst einmal wissen, welche dies denn sind!

Hierfür gibt es wohl keine Fertiglösung im Großherzogtum.

Worum handelt es sich bei einer selbständigen Tätigkeit als "Tutor"? Das ist die Frage!

Es gibt hierzu ein Online Abfragesystem, http://www.mcm.public.lu/autorisations/pieces/profilage/start.do

Das ist allerdings nur dann recht brauchbar, wenn man die passende Kategorie selbst schon weiß.

1. Vermutlich handelt es sich hierbei nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung, personnel domestique ( travaux de ménage, de garde d'enfants et d'aides et soins aux personnes dépendantes ), http://www.ccss.lu/site.htm

2. Sondern eher um eine Tätigkeit, ähnlich einem freien Beruf, profession libéral http://www.mcm.public.lu/fr/autorisations/activite/professions/index.html

einkommensteuertechnisch: Bénéfice provenant de l'exercice d'une profession libérale, http://www.impotsdirects.public.lu/az/b/benef_exerc_liber/index.html

3. Ist es eine Gelegenheitsbeschäftigung? http://www.ccss.lu/contenu/employeur/caspart.htm#1

4. Oder eine Nebentätigkeit im kulturellen oder sportlichen Bereich?

Ich würde empfehlen, wenn es sich nicht um größere Beträge handelt, die Sache als Antragsteller nicht allzu hoch zu hängen, ansonsten man Gefahr läuft, in Formularen und Abgaben zu ertrinken (die man gewiss irgendwann einmal erstattet erhält, wenn man nach Jahresablauf belegen kann, dass man falsch oder zu hoch eingestuft wurde). Aber eigentlich macht man alles ja nur, um mehr Geld in der Tasche zu haben als vorher, das sollte man nicht aus dem Auge verlieren!

Wenn man ein gewisses Minimum nicht überschreitet und nicht zur Führung einer ordentlichen Buchhaltung verpflichtet ist (oder es gibt auch Masochisten, sich freiwillig dieser Bürokratie unterwerfen will), kann man von MwSt. absehen.

Mit Ausnahme einer gewissen Anzahl gesetzlich definierter freier Berufe ist die Ausübung einer intellektuellen Tätigkeit (wie etwa Beiträge schreiben für eine Lokalzeitung, ...) nicht besonders genehmigungspflichtig. Das Mittelstandsministerium oder die Kammern sind auch bestimmt nicht dazu in der Lage, hierfür eine berufliche Qualifikation nachzuprüfen, noch wäre das außerordentlich sinnvoll.

Der direkte Weg wäre, zur CCSS zu marschieren, und sich am Schalter zu informieren, in welche Kategorie man sich anzumelden hat! http://www.ccss.lu/site.htm

Voraussichtlich wird erst einmal für die Nebenbeschäftigung ein Bruchteil des sozialen Referenzmindestlohns als Basis für die Sozialbeiträge zugrunde gelegt; allerdings trägt ein Selbständiger 100% (also AG- und AN-Anteil!). Schätze, das wird im Monat ca. 120 € ausmachen, die man überweisen darf. Dafür wird dann auch die Rente später höher!


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pipaw
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19 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

vielen Dank schon mal für diese ausführliche Info! Es wird sich (hoffentlich) um mehr als einen Marginalbetrag handeln (mehrere T€). Ich bin Naturwissenschaftler und habe vor, im Rahmen einer PhD School ein Praktikum zu leiten, für das vor Ort kein Fachmann verfügbar ist. Vielleicht entlocke ich Dir mit Hilfe dieser Details noch etwas genauere Infos, denn Du scheinst Dich ja wirklich gut auszukennen 🙂

pipaw


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Danke für die Blumen. Ich fühle mich keineswegs als Experte, aber es mehren sich die Fälle, dass manche noch weniger wissen als ich. Wie mein Lehrer zu sagen pflegte: Unter Blinden ist der Einäugige König.

Im Bereich Dozententum sollte eigentlich die Univerwaltung - www.uni.lu - Auskunft geben können. Aber wie ich gelesen habe, sind die auf diesem Gebiet, zumindest was Luxemburger Recht angeht, auch ziemlich neu und noch gehörig am Schwimmen.

Dennoch würde ich dort mal anfragen. Denn irgendwie müssen diese Uni Bürokraten diese Frage ja auch mal offiziell klären, wenn sie ihre Leute (Vacataires, ...) korrekt bezahlen wollen.