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Diesel wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Angemeldet als Ladenkraft-Ladenhilfe doch tatsächlich überwiegende Tätigkeit als Kassierer/in....Ist das legitim?  

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Katussa
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17 Jahren  ago  

Wer kann mir dazu etwas genaueres sagen? Fakt ist das bei uns im Geschäft das Verkaufspersonal als Ladenhilfen angemeldet sind und somit als Arbeiter und nicht als Angestellte gelten. Meines wissen ist es aber doch so,dass Personen welche Hauptsächlich an der Kasse arbeiten zum einen dann auch als Kassierer/inen angemeldet sein müssen und dadurch auch automatisch den Status Angestellte/r haben ?! Zumal ja dann auch die Entlohnung eine andere wäre,ergo höher als bei Ladenhilfen..und wird dieser dann nicht auch automatisch nochmals nach jedem Jahr angehoben? Bitte keine VERMUTUNGERN oder das habe ich auch schon mal gehört.Müsste es genau wissen. Danke!


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Die Arbeitsplatzbeschreibung ist anerkannt als "wesentlicher Bestandteil" eines OGB-L Kontaktadresse Syndikat Handel 60, boulevard J.F. Kennedy B.P. 149 L-4002 Esch-sur-Alzette

André Sowa, Zentralsekretär Tel: 54 05 45 - 257 Fax: 54 16 20 e-mail: [email protected]

Nicole Sowa, Sekretariat Tel.: 54 05 45 - 243 Fax: 54 16 20 e-mail: [email protected]

Colette Bianchini, secrétaire centrale adjointe

oder www.lcgb.lu


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

wg. der Einstufung Arbeiter oder Angestellte ist das Sozialversicherungszentrum zuständig (selbiges Gebäude wie Angestelltenkrankenkasse), www.ccss.lu

Man kann dort reklamieren; für die richtige Anmeldung ist jedoch letztendlich der "Arbeitgeber" verantwortlich.