Bin deutscher Grenzgänger und seit 1985 in Luxemburg beschäftigt. In D habe ich nie gearbeitet und somit dort auch keine Rentenansprüche. Unsere Kinder sind 1994 und 1995 geboren, hier habe ich in L damals entsprechend "Baby-Year" beantragt. Kann evtl. auch mein Mann in D einen Antrag auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten stellen, und das nach 11 bzw. 12 Jahren nach Geburt der Kinder ? Vielleicht hat hier jemand schon Erfahrung. Werde das auf jeden Fall bei Beratungsstelle der dt. Rentenversicherung anfragen. DANKE für eure Anworten !
18 Jahren ago
Rentenberechnung, http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12094/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Vor_20der_20Rente/rentenberechnung__node.html__nnn=true#doc12096bodyText2