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Forum / Allgemeines

Anerkennung eines Freibetrages auf Steuerkarte bei Behinderung  

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magix6
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19 Jahren  ago  

Mal eine ganz dumme Frage, eigentlich eine Ergänzungsfrage zum Beitrag was man tun kann, wenn der Steuerbescheid aus Lux offensichtlich falsch ist:

ich kämpfe seit einigen Jahren darum daß mir nicht erst auf Antrag ( Steuererklärung nach Ablauf des Jahres ) meine "außergewöhnlichen Belastungen" aufgrund einer Behinderung anerkannt werden, sondern gleich eine entsprechende Summe in die Steuerkarte mit eingetragen wird.

Sprich: statt jedes Mal im nachhinein zurück zu fordern, möchte ich den mir zustehenden Freibetrag auf die Steuerkarte eingetragen haben, was ein Plus beim monatlichen Netto bedeuten würde, statt ewig auf ne Rückzahlung zu warten.

Ich versuche das jetzt insgesamt zum 11. Mal - kann ich da irgendwas effektiveres in Angriff nehmen um evtl doch noch eines Tages den Eintrag auf der Steuerkarte zu bekommen, statt jährlich wieder neu beantragen ??


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Die Entscheidung der Steuerbehörde scheint mir in diesem Falle nicht falsch zu sein, sondern formal korrekt. Der Eintrag des Behindertenfreibetrags auf der Steuerkarte erfolgt nur, wenn keine Veranlagung per Steuererklärung erfolgt. Da aber Nicht Ansässige nur dann wie Ansässige diese Form der Steuerermäßigung beanspruchen können, wenn sie beantragen, wie Ansässige behandelt zu werden und eine Steuererklärung abgeben zu dürfen - so können Nicht Ansässige eben nicht einen Freibetrag eingetragen bekommen!

"# L'abattement de revenu imposable du fait de charges extraordinaires n'est, en principe, pas accordé aux contribuables non résidents. # Cependant, les contribuables non résidents assimilés fiscalement aux contribuables résidents peuvent se prévaloir de l'abattement pour charges extraordinaires dans le cadre de l'imposition par voie d'assiette. # En matière de retenue d'impôt sur les salaires, le salarié résident peut demander l'inscription d'une déduction sur sa fiche de retenue d'impôt."

http://www.impotsdirects.public.lu/az/a/abat_forf_inval/index.html

Siehe auch http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=587


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magix6
43 Messages

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19 Jahren  ago  

ei joo, dess hamma doch schon alles mehrfach exerziert : - antrag auf behandlung wie steuerinländer - sämtliche prozeduren ( siehe artikel hier an anderer stelle ) zur anerkennung dt. bescheid - lux. - einen nicht noch mal zu nennenden steuerberater eingeschaltet 🙂 etc etc

aber irgendwie wollen die jungs und mädels das nicht so richtig, und nach x-maligem beantragen etc. wird es nun doch nervig


Profilbild von member_10_year
Jumbo
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19 Jahren  ago  

Warum so umständlich?? Bei der jährlichen Beantragung meiner lux. Steuerkarte gibt es ein gesondertes Formular: für Sonderausgben bzw. Behinderung. Dieses wird ausgefüllt und mit den Unterlagen wie Haushaltsbescheinigung eingereicht. Ich erhalte mene Steuerkarte mit Freibetrag an Fahrtkosten und Freibetrag wegen Behinderung. A B E R: der Freibetrag per anno ist so gering, dass es sich fast nicht lohnt. Zum Schluss: das Prozedere muss von einem Grenzgänger jedes Jahr gemacht werden bei Beantragung seiner Steuerkarte. Einschließlich Kopie des Schreibens vom "lux. Versorgungsamt oder dt. Versorungsamt, dass man als Behinderter anerkannt ist". Gruß Jumbo Wer andere Erfahrungen noch hat, kontaktiere mich! Danke