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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Allgemeines

Altersvorsorge - Einkommensteuererklärung?  

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Luxi
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22 Jahren  ago  

Hallo, meine Firma offerierte letztes Jahr eine "Rentenversicherung" gemäß den neuen lux. Bestimmungen (ist das Artikel 111bis?) - jedenfalls wird ein Teil meines Lohns direkt in diese Altersvorsorge investiert und steuerlich befreit (d.h. auf meinem Lohnsteuer-Zertifikat ist ein entsprechend hoher Betrag als Exemption deklariert). Gebe ich diesen in der Einkommensteuererklärung dann auch unter steuerfreie Bezüge an (wie evtl. andere steuerfreie Bezüge), oder muss ich den Betrag gesondert unter "Prämien im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags laut Artikel 111bis" aufführen??? Vielen Dank schonmal für jede Antwort 🙂


Anonymous
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22 Jahren  ago  

Hallo Luxi, also ich bin auch kein Spezi in Sachen Luxemburger Steurerklärung. Ich habe mich auch gefragt, wo ich die gezahlten Beiträge in der Einkommensteuererklärung eintrage, und habe mich dazu entschieden sie in Zeile 95 (2. Sonderausgaben, die ausserhalb des Pauschalbetrages abzugsfähig sind - B. Persönliche Beiträge an eine Zusatzpensionsregim, das durch das Gesetz vom 08.06.1999 über Zusatzpensionsregime eingefüht wurde) einzutragen. Hier schien es mir am Sinnvollsten. Hoffe ich liege damit einigermassen richtig, und der zuständie Sachbearbeiter sieht das auch so... Vielleicht weiss es aber jemand besser? Gruß Patrick65


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Meffo
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22 Jahren  ago  

Eigentlich sollte ja die Grundlage der Steuerbefreiung (d.h. das betreffende Gesetz bzw. Verordnung)im Text des abgeschlossenen Versicherungsvertrages stehen und Vertragsbestandteil sein. Denn die Steuerbefreiung ist doch eine wesentliche Voraussetzung, unter welcher der Vertrag von Ihnen abgeschlossen worden ist. Demnach würde ich als erstes im Versicherungsvertrag nachsehen bzw. bei der Versicherungsgesellschjaft oder derem Repräsentaten nachfragen. Vermutlich fällt Ihr Vertrag tatsächlich unter Art. 111bis. Dieser Artikel wurde durch den Artikel 1, Nummer 23 des Gesetzes vom 6. Dezember 1990 (Mém. A 1990, Seite 1017 eingeführt und durch den Artikel 1, 19° des Gesetzes vom 21. Dezember 2001 geändert (Mém. A 2001, Seite 3312 - Gesetzestexte sind unter www.legilux.lu verfügbar). Der Art. 111bis sieht unter gewissen Bedingungen eine Absetzbarkeit von Versicherungsprämien zur Altersvorsorge vor. Siehe (1): "Sont déductibles au titre d'un contrat individuel de prevoyance-vieillesse, les versements effectués auprès d'une compagnie d'assurances ou d'un établissement de crédit et destinés à alimenter des produits spécialement créés aux fins du présent article. Ces produits ne peuvent recevoir que des vesrements déuctibvles dans les conditions et limites définies ci-aprés." Dann wird zur Ausführung auf eine Verordnung verwiesen, von der jedoch meines Wissens nicht belegt ist, dass sie überhaupt schon existiert. Unter den Bedingungen ist bemerkenswert die Höchstgrenzen der Absetzbarkeit, die nach dem Lebensalter des Versicherten variiert (unter 40 Jahre maximal 1.500 € jährlich). Was wohl immer geht: Kopien des Vertrages einreichen und Text dazu (Anmerkungen mit Fragezeichen, wohin Vertrag gehört).


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Luxi
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22 Jahren  ago  

Danke Patrick65 und Meffo 🙂 Tatsächlich fällt meine Steuerbefreiung wohl unter das Gesetz von 1999 und nicht unter 111bis - jedenfalls steht in dem Dokument, das ich von meiner Firma erhalten habe, dass bei Verlassen der Firma mein Vertrag in einen individuellen gemäss dieses Gesetzes umgewandelt würde (und der Maximalbetrag liegt bei 1200 Euro). Insofern hab ichs in Zeile 95 eingetragen...