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Forum / Allgemeines

Altenpflege in Luxemburg  

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Dudelhorn
50 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo, Meine Frau möchte sich als examinierte Altenpflegerin in Luxemburg bewerben. Hierzu hätte ich 2 Fragen: 1. Ist es richtig, dass das Examen durch das Familienministerium anerkannt werden muss? 2. Wird noch eine zusätzliche Arbeitserlaubnis benötigt?

Gruss khfranzen


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joerg3
6 Messages

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17 Jahren  ago  

zu 1. ja, sie muss ihr Examen anerkennen lassen, allerdungs beim Erziehungsministerium. Von dort erhält man eine Gleichstellung des deutschen Abschlusses mit dem luxemburger Äquivalent. zu 2. ja, sie muss nach der erfolgten Gleichstellung beim luxemburger Gesundheitsministerium eine Erlaubnis beantragen, diesen Gesundheitsberuf in Luxembourg ausüben zu dürfen.

Grundsätzlich ist das eine Formsache, jedoch dauert diese ganze Prozedur eine ganze Weile. Manche Arbeitgeber sind einem bei der Beantragung behilflich. Jedoch ist es immer besser, wenn man diese Formulare bereits bei der Bewerbung vorliegen hat.