zu 1. ja, sie muss ihr Examen anerkennen lassen, allerdungs beim Erziehungsministerium. Von dort erhält man eine Gleichstellung des deutschen Abschlusses mit dem luxemburger Äquivalent.
zu 2. ja, sie muss nach der erfolgten Gleichstellung beim luxemburger Gesundheitsministerium eine Erlaubnis beantragen, diesen Gesundheitsberuf in Luxembourg ausüben zu dürfen.
Grundsätzlich ist das eine Formsache, jedoch dauert diese ganze Prozedur eine ganze Weile. Manche Arbeitgeber sind einem bei der Beantragung behilflich. Jedoch ist es immer besser, wenn man diese Formulare bereits bei der Bewerbung vorliegen hat.