Da ich eine Alterspension und meine Frau eine Invalidenrente in Luxemburg beziehen, ist es wohl seit 2014 so, dass diese Renten nur in Luxemburg versteuert werden, auch wenn ich nach Deutschland umziehe.
Krankenversichert bleiben wir ja auch in Luxemburg?
Mir wurde geraten, weiter in Luxemburg (bei Bekannten) angemeldet zu bleiben, weil es so bei Arztbesuchen in Deutschland Vorteile gäbe.
Das scheint mir aber kaum legal zu sein.
Da wir einen schulpflichtigen Sohn haben, bestünde dann ja wohl Schulpflicht in Luxemburg am Anmeldungsort!
Sobald ich in Deutschland wohne und dort angemeldet bin, besteht ja für meinen Sohn Schulpflicht nach deutschem Recht?
Gibt es dann aus Luxemburg Kindergeld?
Leider gibt es dazu viele widersprüchliche Meinungen.