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Forum / Allgemeines

Allerheiligen  

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fraubradbecker
22 Messages

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21 Jahren  ago  

eine bekannte hat mir kürzlich erzählt, dass sie den montag nach allerheiligen frei hat, da dieser feiertag auf einen samstag fällt. ich war immer der meinung dass diese regelung nur den sonntag betrifft. kann mir jemand sagen, ob diese regelung a) gesetz ist und für alle arbeitnehmer in luxbg gilt (nicht nur für banker) b) ob es sowohl samstag als auch sonntag betrifft desweiteren würde mich interessieren, wie die regelung am 24.12. ist. die regelung dass ein halber tag frei ist, gilt diese für alle arbeitnehmer in lux. oder nur für die banken? vielen dank!


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luxlex
544 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo,

also, der 1.11 ist ein Feiertag. Da er auf einen Samstag fällt wird er NICHT verlegt, das wäre nur der Fall wenn er auf einen Sonntag fallen würde.


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DonJorge
59 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo, zumindest in "meiner" Firma erhält man einen Tag "Urlaub" als Ausgleich dafür das Allerheiligen auf ein Samstag fällt. Allerdings muss man diesen Tag innerhalb der nächsten drei Monate beantragen. Ich weiss aber nicht ob das die allgemeine Gesetzeslage ist.

Heilig Abend ist soweit ich weiss nicht gestzlich geregelt. Meistens wird aber ein halber Tag von den Firmen gewährt.

Gruss Jorge


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Tiegerblume
36 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo,

auch dort, wo ich arbeite (keine Bank) wird der 1.11. mit einem freien Tag in der Woche ausgeglichen. Hängt vielleicht davon ab, ob Samstag ein Arbeitstag ist oder nicht, in dem jeweiligen Unternehmen.


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Ich beziehe mich auf den Beitrag http://www.lesfrontaliers.lu/edito.php?edito_id=1071 Danach haben die Beschäftigten, die samstags arbeiten, einen Feiertag, also arbeitsfrei. Für die anderen Beschäftigten, die sowieso am Wochenende frei haben, gibt die Tatsache, dass der gesetzliche Feiertag auf einen freien Samstag fällt, Anrecht auf einen ersatzweisen arbeitsfreien Tag, der innerhalb 3 Monaten zu gewähren und zu nehmen ist.


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teufel
387 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo!

Unsere Regelung sieht vor, bei einem Feiertag, der auf einen jours d'inactivite faellt, den naechsten oder einen anderen waehlbaren Arbeitstag frei zu bekommen. Man sollte a


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teufel
387 Messages

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21 Jahren  ago  

sorry, leider die Returntaste betaetigt... also, man sollte auf jeden Fall seinen Arbeitgeber fragen, habe vier Leute gefragt, und 4 verschiedenen Regelungen bekommen. Unsere sieht so aus: "Si un jour férier est un dimache ou un autre jour d'inactivité, il sera remplacé par le premier jour ouvrable suivant au jour férier ou par un autre jour ouvrable. Notamment: Le samedi 1 novembre sera remplacé par le lundi 3 novembre 2003."

Gruesse, Teufel


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NIN
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21 Jahren  ago  

Ja, und für das "arbeitende Volk" sieht so eine Regelung noch besser aus. Ich gehe an diesem Tag arbeiten und bekomme die Feiertagszulagen und zusätzlich den Tag als "extra Tag" frei (wie bereits beschrieben wurde von den anderen). Gruss Nin


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aggi
26 Messages

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21 Jahren  ago  

Das habe ich auch gefunden. Mein Problem ist nur, dieser Urlaubstag, von dem im Gesetz geredet wird, ist dies ein zusätzlicher bezahlter Urlaubstag zum Jahresurlaub oder ist er vom Jahresurlaub abzuziehen. Vielen Dank.