eine bekannte hat mir kürzlich erzählt, dass sie den montag nach allerheiligen frei hat, da dieser feiertag auf einen samstag fällt. ich war immer der meinung dass diese regelung nur den sonntag betrifft. kann mir jemand sagen, ob diese regelung a) gesetz ist und für alle arbeitnehmer in luxbg gilt (nicht nur für banker) b) ob es sowohl samstag als auch sonntag betrifft desweiteren würde mich interessieren, wie die regelung am 24.12. ist. die regelung dass ein halber tag frei ist, gilt diese für alle arbeitnehmer in lux. oder nur für die banken? vielen dank!
Hallo, zumindest in "meiner" Firma erhält man einen Tag "Urlaub" als Ausgleich dafür das Allerheiligen auf ein Samstag fällt. Allerdings muss man diesen Tag innerhalb der nächsten drei Monate beantragen. Ich weiss aber nicht ob das die allgemeine Gesetzeslage ist.
Heilig Abend ist soweit ich weiss nicht gestzlich geregelt. Meistens wird aber ein halber Tag von den Firmen gewährt.
Gruss Jorge
Ich beziehe mich auf den Beitrag http://www.lesfrontaliers.lu/edito.php?edito_id=1071 Danach haben die Beschäftigten, die samstags arbeiten, einen Feiertag, also arbeitsfrei. Für die anderen Beschäftigten, die sowieso am Wochenende frei haben, gibt die Tatsache, dass der gesetzliche Feiertag auf einen freien Samstag fällt, Anrecht auf einen ersatzweisen arbeitsfreien Tag, der innerhalb 3 Monaten zu gewähren und zu nehmen ist.
sorry, leider die Returntaste betaetigt... also, man sollte auf jeden Fall seinen Arbeitgeber fragen, habe vier Leute gefragt, und 4 verschiedenen Regelungen bekommen. Unsere sieht so aus: "Si un jour férier est un dimache ou un autre jour d'inactivité, il sera remplacé par le premier jour ouvrable suivant au jour férier ou par un autre jour ouvrable. Notamment: Le samedi 1 novembre sera remplacé par le lundi 3 novembre 2003."
Gruesse, Teufel