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Forum / Allgemeines

Aktion Sauberes Bahnhofsviertel  

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Meffo
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20 Jahren  ago  

Nach Art. 382 des Strafgesetzbuches ist es im Großherzogtum verboten, andere anzumachen, um sie zur Unzucht zu verleiten („quiconque par gestes, paroles, écrits ou par tous autres moyens procéderait publiquement au racolage de personnes d’un ou de l’autre sexe en vue de les provoquer à la débauche“). Nun hat die Stadtverwaltung, wohl unter Druck einer Gruppe militanter Bürger, per städtisches Polizeireglement den Straßenstrich vom Hauptbahnhof wegverlegt in die Rue d’Alsace und die Rue Wenceslas. Sollte diese juristische Praxis Schule machen, so könnte man vielleicht per Gemeindesatzung auch Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Vorfahrtsverletzungen auf bestimmte Straßen und Plätze verlegen, wo es niemand stört?! Die militanten Säubermänner bzw. –frauen haben übrigens auch schon erfolgreich Prostituierte auf Zahlung von Entschädigung verklagt. Nicht jeder ist ein Zuhälter, der Geld von einer Prostituierten fordert (?!) [Romain Durlet, „Zuhälter, Prostituierte und Saubermänner“, „Tageblatt“ 1.9.2004]