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Forum / Allgemeines

Änderungen nach Kündigung  

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Orgon
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17 Jahren  ago  

Hi,

folgende Situation: Ich und meine Frau,derzeit im Elternurlaub, arbeiten beide in Lux. Da der Arbeitsplatz meiner Frau weggefallen ist, wird Sie demnächst, nach Ende des Elternurlaubs, nicht mehr in Lux arbeiten.

Was ändert sich jetzt für uns?: 1. Muss ich jetzt das Kindergeld in DE beantragen und bekomme die Differenz aus LU oder läuft das so weiter wie bisher (komplett aus LU)? 2. Muss man jeder Behörde (Familienkase,...) in LU bescheid geben? 3. Kann ich meine Frau und die Kinder in DE kostenlos über meine Krankenkasse mitversichern? 4. Kann ich in DE irgendwelche "Subventionen" beantragen? 5. Gibt es noch was an was ich hier nicht gedacht habe?


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luxlex
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17 Jahren  ago  

Elternurlaub = congé parental in L ? (also für 2 Kinder?) Eines ist klar: Der Arbeitsplatz deiner Frau kann nicht so einfach "wegfallen". Mach dem Congé parental muß der AG die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten sowie die Kündigung stichhaltig begründen !

zu Punkt 3) ersteinmal ist deine Familie auch in Luxemburg mitversichert und ich denke dementsprechend in D auch, da die deutsche Kasse ja nur die Abrechnung erledigt zu Punkt 4) wenn deine Frau weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht kann sie die "Subvention" Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen 😉


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

1) KiGe in D: wenn die Frau nicht in D arbeitet, besteht vermutlich kein Anspruch in D. [das muss man sich dann vermutlich bescheinigen lassen --> gehe zu 2) 2) würde ich auf jeden Fall; ich denke man ist verpflichtet. Der Stress kann danach losgehen --> zurück zu 1)... a) besteht Anspruch in D, gibt's in L nur noch die Differenz b) wenn kein Anspruch in L, gibt's in L 100% c) die "KiGeld-Kasse" wird evtl/vermutlich eine Bestätigung verlangen, dass in D kein Anspruch besteht bzw dass in D gezahlt wird... 3) mitversichern Ja (kostenlos) - aber das muss natürlich auch beantragt werden (sonst kriegen Kinder und Frau keine deutsche Versichternkarte...)


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Orgon
62 Messages

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17 Jahren  ago  

Also die gesetzlichen Kündigungsfrist wird schon eingehalten und ist auch begründet. Da war ich wohl etwas ungenau 😉