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Forum / Allgemeines

Änderung des Gesetzes zum Ausgleich der Feiertage!?!  

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dirkangela
954 Messages

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20 Jahren  ago  

Mir ist zu Ohren gekommen, das das Gesetz zum Ausgleich der Feiertage, die auf einen Sonntag/Samstag fallen, geändert wurde. Somit ist die Limitierung der Anzahl der Ersatzfeiertage (2+Nationalfeiertag)aufgehoben.

Stimmt das, denn auf der Seite der ITM steht noch der alte Text???


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ssnopy
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20 Jahren  ago  

Hallo dirangela, mir ist davon auch nichts bekannt habe auch nichts darüber gelesen.Der OGBL oder andere Gewerkschaften geben darüber auch auskunft. Gruß ssnopy


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ismael
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20 Jahren  ago  

Erst kürzlich hatten wir die Diskussion, ob uns dieses Jahr 3 oder 4 zusätzliche Urlaubstage zustehen. Da 4 Feiertage auf ein Wochenende fallen, war es üblich dass das Unternehmen nur 3 zus. Urlaubstage gegeben hat. Nun ist mir aber ein Schreiben der OGB-L in die Finger gekommen mit folgendem Inhalt: ?Wenn ein Feiertag auf Sonntag fällt, hat man Anrecht auf einen zusätzlichen Urlaubstag. Dieser muss aber innerhalb von 3 Monaten genommen werden. Die Regelung sieht außerdem vor, dass das maximal 3 mal möglich ist. D. h. konkret, wenn z. B. 5 Feiertage auf einen Sonntag fallen, dann sind 2 Feiertage verloren. Wenn Feiertage auf Werktage fallen (Samstage sind auch Werktage), so ergibt sich daraus jedesmal ein weiterer Urlaubstag. Für das Jahr 2004 gilt also: Maria Himmelfahrt = Sonntag 2. Weihnachtstag = Sonntag 1. Mai = Samstag 1. Weihnachtstag = Samstag Bitte um Antwort, ob dies nun offiziell ist. Merci


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dirkangela
954 Messages

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20 Jahren  ago  

Bei der Arbeiterkammer gibt es ein 60 Seitiges deutsch-französiches Info dazu: http://www.ak.lu/Doc/continue.asp?CatId=2

Hieraus: Was geschieht, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag fällt? Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, besteht Anspruch auf einen Ausgleichsurlaubstag, der vom Arbeitnehmer in den 3 Monaten nach dem betreffenden Feiertag nach Belieben in Anspruch genommen werden kann. Beispiel: 2004 fällt Maria Himmelfahrt (15. August) auf einen Sonntag. Der Arbeitnehmer kann somit zwischen dem 15. August und dem 15. November 2004 einen Ausgleichsurlaubstag in Anspruch nehmen. Der Ausgleichsurlaubstag muss als „Natural“urlaubstag in Anspruch genommen werden, d.h., er kann nicht ausbezahlt werden. • Wie wird der Feiertag vergütet? Fällt der Feiertag auf einen Werktag, an dem der Arbeitnehmer normalerweise gearbeitet hätte, wird dieser Tag so vergütet, als ob der Betreffende an diesem Tag gearbeitet hätte. Dasselbe gilt für den Ausgleichsurlaubstag, der in Anspruch genommen wird, wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag der Woche, an dem der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hätte, hat der Betreffende Anspruch auf einen Ausgleichsurlaubstag, der in den 3 auf den Tag nach dem Feiertag folgenden Monaten in Anspruch genommen werden muss.

Also keinerlei Beschränkung mehr auf 3 Tage pro Jahr oder so!!!


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ismael
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20 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Hilfe. Meiner Meinung nach müsste dies mehr publik gemacht werden.


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dirkangela
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20 Jahren  ago  

Deshalb hab ich ja schon einen Neuen Post gemacht!!! 😀

Vielleicht kann Hamisso oder Meffo oder rolux ja mal ein HOT Thema dazu machen?