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Forum / Allgemeines

Änderung der Steuerkarte wegen Nachwuchs  

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dragongirl
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20 Jahren  ago  

Hallo, folgende Situation stellt sich mir zur Zeit: bin unverheiratet, habe Nachwuchs bekommen, Vater arbeitet in Deutschland, ich in Luxemburg. Der Vater bekommt in Deutschland den Kinderfreibetrag. Kann ich trotzdem in Luxemburg das Kind auf meiner Steuerkarte eintragen lassen? Wenn ja, wie muss ich dann vorgehen?


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Entscheidend ist, ob das Kind im selben Haushalt lebt. Falls ja, dann neue Bescheinigung über die Zusammensetzung des Haushalts und die Steuerkarte beim Lohnsteuerbüro zur Änderung einreichen.


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dragongirl
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20 Jahren  ago  

Das Kind lebt im gleichen Haushalt. Aber kann gleichzeitg in Deutschland der Kinderfreibetrag geltend gemacht werden und in Luxemburg die Steuerklasse geändert werden? Das ist ja eigentlich doppeltgemoppelt. In Deutschland wird ja neuerdings keine andere Steuerklasse mehr vergeben.


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Das Abkomen zur Vermeidung der oppelbesteuerung zwischen LU und DE regelt lediglich, welcher Staat in welchem Falle für die besteuerung welcher Einkünfte zuständig ist. Wie der jeweilige Staat diese besteuert, ist seine eigene Sache, d.h. das regelt jeder staat in seinem natioanlen Steuerrecht. Insofern ist es LU bei der Besteuerung der LU-Einkünfte der Nicht Ansässigen im Prinzip piepegal, was diese für eine Steuerklasse in irgendeinem anderen Staat haben. Also: Belegen mit Haushaltsbescheinigung, wieviele Kinder im Haushalt vorhanden sind, bzw. mit Schul- oder Ausbildungsbescheinigung, wenn die Kinder schon über 18 sind. Die Steuerklasse bzw. den Eintrag der Kinder übernimmt die Steuerbehörde in LU.