Am 22.Dez 2006 wurde das Gesetz zum Elternurlaub in Lux geaendert. Bei Firmen mit weniger als 15 Mitarbeitern, ist es dem Arbeitgeber nun erlaubt den Elternurlaub um bis zu 6 Monaten zu verschieben. Mein Arbeitgeber will diese Regelung aus mir unverstaendlichen Grunden nutzen, d.h. ich muesste unmittelbar nach dem Mutterschutz einen Krippenplatz fuer mein 8 (oder 12) Monate altes Baby finden, um fuer 6 Monate Vollzeit zu arbeiten. Hat jemand mit der neuen Regelung schon Erfahrung? Kann man sich dagegen wehren? Ich habe ausserdem bedenken, da diese Regelung relativ neu in Luxembourg ist, dass die CNPFL zuverlaessig informiert ist und das Geld puenklich bezahlt.
INFO FLASH
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Wenn Dein Elternurlaub unmittelbar im Anschluss an den Muttesrchaftsurlaub geplant und dementsprechend frist- und formgerecht beantragt worden ist, so handelt es sich zweifellos um den 1. Elternurlaub. Kein Arbeitgeber darf den 1. Elternurlaub verschieben.
Die angeführte Regelung für Kleinunternehmen gilt nur für den Antrag auf den 2. Elternurlaub (für den 2. Elternteil).
Vgl. CEPL-Broschüre Le Congé Parental 6. Aufl. (nur in Frz.) oder Elternurlaub in Luxemburg (Situation ab 1.1.2007), http://www.euroluxembourg.lu/Kindergeld.html
Du kannst Deinem Arbeitgeber sagen, dass er das betr. Gesetz insgesamt lesen muss.
Art. L 234-47 sagt aus in (2), dass der Elternurlaub gemäß L. 234-46, (2) aus außergewöhnlichen Gründen vesrchoben werden darf.
L. 234-46, (2)nimmt bezug auf L. 234-45, (5). Der Abschnitt handelt vom "l'autre parent ...", also vom zweiten Elternteil.
Es ist also so, wie ich gesagt habe. Du kannst also Deinem Arbeitgeber schreiben, dass Du Deinen Elternurlaub gemäß den vorstehenden Artikeln nehmen wirst. Die förmliche Zustimmung des Arbeitgebers ist beim 1. Elternurlaub nicht notwendig.
Das klingt gut! Ich werde das meinem Arbeitgeber so mitteilen. Bleibt das Problem, dass er den "Antrag auf Entschaedigung fuer Elternurlaub", welchen ich fristgerecht bis Ende naechster Woche bei der CNPF einreichen muss, nicht unterschreibt. Da eine foermliche Zustimmung seitens Arbeitgeber nicht noetig ist, muss der Antrag trotzdem unterschrieben sein?