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Tanken wird in Luxemburg billiger
Forum / Allgemeines

Absetzung von Weiterbildungskosten  

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sheriff
161 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

werde wohl in naher Zukunft ein berufsbegleitendes Studium (in Lux.) beginnen. In der Studienbroschüre heisst es, dass die Weiterbildungskosten bei einem berufsbegleitendem Studium in vollem Umfang abgesetzt werden können. Ist dies so korrekt? Was heisst das für mich, muss ich diese Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen? Zur Info: Das Studim geht über zwei Jahre und die Kosten belaufen sich auf mehr als 10 000 Euro.

Vielen Dank vorab für Eure Antworten! Gruß


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Sunshine5
27 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo, ja das ist richtig so. Ich habe auch ein Studium berufsbegleitend gemacht in D. und in der Luxemburger Steuererklärung als Werbungskosten eingetragen.

Viele Grüße


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sheriff
161 Messages

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17 Jahren  ago  

Danke für die Antwort!

In vollem Umfang absetzbar heisst, dass ich die kompletten Kosten (> 10 000€), die in 2 Jahren anfallen werden, über die Steuererklärung zurück erhalten werde?


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Nein, natürlich nicht. Wenn du pro Jahr 5000 Euro absetzen kannst, heisst das nur, dass sich dein zu versteuerndes Einkommen um genau diesen Betrag vermindert. Hast du vorher z.B. 50.000 Euro im Jahr verdient und dafür 5.000 Euro Steuern gezahlt, verringert sich dein Einkommen jetzt auf 45.000 Euro und du zahlst dafür dann eben nur 4.500 Euro Steuern. Alle Zahlen dienen nur als Beispiel! Da der Spitzensteuersatz in Luxembourg 38% beträgt, beträgt auch deine maximale Rückzahlung 38% von 10.000 = 3.800 Euro. Den Rest zahlst du selbst....


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Kasimir2001
54 Messages

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17 Jahren  ago  

Kannst Du mir sdagen wo man sich über diese Weiterbildung informieren kann bzw. wo man den Flyer herbekommt?