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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Allgemeines

Absetzen von Pensionsabgaben  

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Sofia
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19 Jahren  ago  

Folgende Situation: ein deutscher Grenzgänger, angestellt in Luxemburg (kein Fernfahrer o.ä.), muss in Deutschland wegen sonstiger Einkünfte (z.B. Kapitalerträge) eine Steuererklärung machen.- Neulich hat mir jemand erzählt, man könnte in der deutschen Steuererklärung die in Luxemburg einbehaltenen Abzüge für die staatliche Rentenversicherung von der Steuer absetzen. Das klingt zu schön um wahr zu sein.Weiss da jemand, ob das sein kann bzw. hat da jemand Erfahrungswerte?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Also wenn ich recht verstanden habe, geht es um die Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenkasse) eines Grenzgängers. Die in Luxmeburg erzielten Einkünfte werden in D zwar nicht noch einmal besteuert, werden jedoch heranzgezogen, um den Steuersatz auf die restlichen Einkünfte hochzuschrauben (Progressionsvorbehalt). Demnach würde ich auch die Sozialbeiträge als Werbungskosten angeben.


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

funktioniert aber nicht


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Falles es nicht funktioniert, so kann die Angabe jedenfalls nicht schaden.


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Sofia
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19 Jahren  ago  

Danke schon mal für das Feed-back; eine damit verwandte Frage: setze ich in der deutschen Steuerklärung eigentlich das Luxemburger Bruttoeinkommen vor Anpassungen ("Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit") ein oder das (um Sonderausgaben oder Freibeträge ...korrigierte) adjustierte Einkommen?


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

Das Bruttoeinkommen laut Lohnsteuerbescheinigung abzüglich eventueller Steuerfreier Bezüge und abzüglich (wichtig!) Werbungskosten laut deutschem Recht (z.B. Fahrtkosten, Waschen von Dienstkleidung etc). Ich empfehle eine Anlage (z.B. mit Excel) zu machen und den verminderten BEtrag in die Anlage N einzutragen.


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Sofia
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19 Jahren  ago  

Hallo Steuerperle,

vielen Dank, Sie sind wirklich eine Perle...:-))