Folgende Situation: ein deutscher Grenzgänger, angestellt in Luxemburg (kein Fernfahrer o.ä.), muss in Deutschland wegen sonstiger Einkünfte (z.B. Kapitalerträge) eine Steuererklärung machen.- Neulich hat mir jemand erzählt, man könnte in der deutschen Steuererklärung die in Luxemburg einbehaltenen Abzüge für die staatliche Rentenversicherung von der Steuer absetzen. Das klingt zu schön um wahr zu sein.Weiss da jemand, ob das sein kann bzw. hat da jemand Erfahrungswerte?
Also wenn ich recht verstanden habe, geht es um die Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenkasse) eines Grenzgängers. Die in Luxmeburg erzielten Einkünfte werden in D zwar nicht noch einmal besteuert, werden jedoch heranzgezogen, um den Steuersatz auf die restlichen Einkünfte hochzuschrauben (Progressionsvorbehalt). Demnach würde ich auch die Sozialbeiträge als Werbungskosten angeben.
Danke schon mal für das Feed-back; eine damit verwandte Frage: setze ich in der deutschen Steuerklärung eigentlich das Luxemburger Bruttoeinkommen vor Anpassungen ("Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit") ein oder das (um Sonderausgaben oder Freibeträge ...korrigierte) adjustierte Einkommen?
Das Bruttoeinkommen laut Lohnsteuerbescheinigung abzüglich eventueller Steuerfreier Bezüge und abzüglich (wichtig!) Werbungskosten laut deutschem Recht (z.B. Fahrtkosten, Waschen von Dienstkleidung etc). Ich empfehle eine Anlage (z.B. mit Excel) zu machen und den verminderten BEtrag in die Anlage N einzutragen.